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Hilfe für Pflegebedürftige in der Corona-Krise: Entlastungsbetrag flexibel und individuell nutzbar machen

Pressemitteilung

Ebsdorfergrund – Die Auswirkungen der Corona-Krise belasten Pflegebedürftige und Angehörige in besonderem Maße: Besonders ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe, viele Unterstützungsangebote fallen weg, das übliche Betreuungssetting bricht schlichtweg zusammen. Für Betroffene und Angehörige ist das eine enorme Belastung, da sie die Versorgung nun häufig komplett alleine meistern müssen.

Drei Viertel der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zuhause betreut und gepflegt. Viele von ihnen, Schätzungen zufolge sind es rund 300.000 Haushalte, greifen dabei auch auf die Hilfe von Betreuungskräften aus Osteuropa zurück. Doch durch die Grenzschließungen und Reisebeschränkungen kommen viele dieser überwiegend Frauen aus Sorge nicht mehr nach Deutschland oder reisen frühzeitig ab. Betroffene Familien sind verzweifelt, weil sie für ihre pflegebedürftigen Angehörigen kaum eine Betreuungskraft noch einen ambulanten Pflegedienst finden. Und auch die meisten stationären Einrichtungen haben Aufnahmestopp, Tagespflegeeinrichtungen sind geschlossen. Die Politik verlässt sich darauf, dass alles in familiären Strukturen aufgefangen wird. Es gilt, diese Familien spürbar zu entlasten und die ambulante Versorgung sicherzustellen. Sinnvoll und einfach umsetzbar wäre es, den Familien endlich die Möglichkeit zu geben, den Entlastungsbetrag individuell einzusetzen.

Flexible und sinnvolle Nutzung des Entlastungsbetrages

Pflegebedürftige, die ambulant versorgt werden, haben im Rahmen der Pflegeversicherung Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Die Inanspruchnahme dieser Unterstützung der Pflegeversicherung war bislang auf anerkannte Dienste und Einzelpersonen mit einem Qualifikationsnachweis begrenzt. In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung nun eine zeitweise Lockerung dieser Regelung beschlossen. Demnach ist der Entlastungsbetrag ab sofort auch dann verfügbar, wenn Anbieter keinen Qualifikationsnachweis haben (Quelle: alter-pflege-demenz-nrw.de). Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland informiert darüber, dass ab sofort der Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshelferinnen und -helfer auch dann verfügbar ist, wenn diese keinen Qualifikationsnachweis haben. Diese Verordnung der Landesregierung zur Unterstützung der häuslichen Versorgung gilt zunächst bis zum 30.09.2020 und kann nach einer erneuten Risikobeurteilung des zuständigen Ministeriums verlängert werden.

„Nordrhein-Westfalen nimmt mal wieder eine Vorreiterrolle ein, wir begrüßen die Flexibilisierung des Entlastungsbetrags ausdrücklich. Damit jedoch alle Pflegebedürftigen entlastet werden, muss eine bundesweite und dauerhafte Regelung geschaffen werden, die es erlaubt, dass Familien den Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung flexibel nutzen können. Und zwar ganz explizit auch für Angebote der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ durch osteuropäische Betreuungskräfte. Das würde sie in der aktuell schwierigen Zeit sinnvoll unterstützen und bietet zudem die Möglichkeit der schnellen und unbürokratischen Hilfe“, fordert Juliane Bohl, Vorstand der Hausengel Holding AG.

Bohl spricht weiterhin von einem deutlichen Signal für die Anerkennung der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“. „Die aktuelle Situation zeigt, dass Betreuungskräfte aus Osteuropa einen signifikanten Beitrag zur Versorgung in Deutschland leisten. Dies muss endlich anerkannt werden.“

Betreuungskräfte leisten systemrelevanten Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland

Gerade jetzt, wo die Versorgungslage aufgrund der Corona-Situation angespannt ist, wird immer deutlicher: Ausländische Betreuungskräfte sind und waren schon immer systemrelevant. Hausengel hat daher eine Petition gestartet und fordert, dass die Systemrelevanz ausländischer Betreuungskräfte endlich auch von politischer Seite anerkannt wird, bevor die Versorgung zusammenbricht. „Die Ein- und Ausreise von Betreuungskräften muss weiterhin gewährleistet werden. Auch die Ausrüstung mit Schutzmaterialien sowie die Anbindung an die ambulante Fachpflege sind zentrale Forderungen dieser Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Das würde nicht nur betroffene Familien entlasten sondern auch unser Gesundheitssystem“, erklärt Bohl. Umgekehrt haben auch viele Betreuungskräfte ein Interesse daran, weiterhin ihrer Arbeit nachkommen zu können. Derzeit fürchten sie um ihre Existenzgrundlage und wollen nicht auf ihren Verdienst in Deutschland verzichten. „Wir brauchen einander – jetzt mehr denn je! Mit dieser Petition möchten wir unseren Forderungen mehr Nachdruck verleihen und dafür sorgen, dass alle an der Pflege Beteiligten gehört werden“, verleiht Bohl ihrer Forderung Nachdruck.

Die Petition kann auf der Plattform change.org online unterschreiben werden: zur Hausengel-Petition


Über die Hausengel Unternehmensgruppe
Nach dem Grundsatz „rundum versorgt“ bieten die Hausengel bereits seit 2005 sowohl ambulante Fachpflege als auch sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ im eigenen Zuhause. An sieben Standorten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern bietet die Hausengel GmbH ambulante Kranken- und Altenpflege. Betreuung im häuslichen Umfeld (sogenannte „24-Stunden-Betreuung“) bietet das Unternehmen bundesweit an. Die eigene Unternehmensstruktur in Osteuropa mit Standorten in Polen, Ungarn, Rumänien, Litauen, Bulgarien und Kroatien sichert den hohen Qualitätsanspruch der Unternehmensgruppe. Die Hausengel Akademie, der hauseigene Weiterbildungsträger, an dem alle Hausengel-Betreuungskräfte ausgebildet werden, ist nach den AZAV-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert und bietet als eines der wenigen Unternehmen der Branche die IHK-Ausbildung „Betreuungskraft im häuslichen Umfeld“ an. Hausengel ist Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft ausländische Pflegekräfte (BAGAP), die den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung rund um die Themen zur Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte fördert.