Essen – Zum 1. Januar 2021 tritt die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft und bringt einige komplexe Änderungen mit sich. Darüber hinaus sind viele Handhabungen in der Praxis noch nicht geklärt. Der Teufel steckt wie so häufig in den Details – und die können sehr schnell sehr kompliziert werden. Genau hier greift der neue kostenfreie Update-Service von thevea. Kurz und knapp werden die konkreten Konsequenzen für Heilmittelerbringer aufgezeigt, sodass Sie selbst Ihre wertvolle Arbeitszeit mit den Patienten und nicht mit Informations-Recherche verbringen müssen.
Was ändert sich?
Die Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln sind über die Jahre immer komplexer geworden. Eine grundlegende Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist der Versuch, mehr Übersichtlichkeit, eine höhere Standardisierung, größere Verordnungssicherheit und weniger Bürokratie zu schaffen. Für die verordnenden Ärzte und Patienten, aber vor allem auch für die Heilmittelerbringer.
Zentrale Neuerungen bei der neuen Verordnung sind:
- die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere vorrangige Heilmittel zu verordnen
- eine Reduzierung von drei Formularen auf ein allgemeines neues Formular 13
- die Möglichkeit zur Angabe mehrere Leitsymptomatiken
- eine Verlängerung der Frist zum Behandlungsbeginn von 14 Tage auf 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung
- eine höhere Flexibilität bei der Behandlungsfrequenz
- die Abschaffung der Regelfallsystematik
Ab dem 1. Januar 2021 müssen Sie alles korrekt ausfüllen, damit auch weiterhin alle Leistungen abgerechnet werden können. Der Update-Service von thevea hilft Ihnen dabei, Alles im Blick zu behalten. Mit wenigen Klicks gibt es die kostenfreien Updates laufend direkt in Ihr Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!