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Hessischer Apothekerverband kritisiert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

Presseinformation

Offenbach – Die am 27. Mai veröffentliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) die Verfassungsbeschwerden von zwei Apothekern gegen ein Urteil des Bundessozialgerichtes zu sog. Nullretaxationen nicht anzunehmen, wird vom Hessischen Apothekerverband scharf kritisiert.

Seit einiger Zeit retaxieren, so lautet das Fachwort für die Nichtbezahlung eines von der Apotheke an den Patienten abgegebenes Medikament durch die gesetzlichen Krankenkassen, einige Krankenkassen bereits bei kleinsten Formfehlern auf dem Rezept auf Null. Auch bei Nichtbeachtung von Rabattverträgen ohne Angabe von Gründen wird der gesamte Betrag häufig nicht erstattet. Anstatt nur die Preisdifferenz zum günstigeren Rabattarzneimittel nicht zu übernehmen, bleiben die Apotheker auf den kompletten Kosten für das abgegebene Medikament sitzen.

Der stellvertretende Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Dr. Hans Rudolf Diefenbach, kritisierte die Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde, als „pure Paragraphenreiterei“. „Diese Entscheidung ist praxisfremd und tritt die freiberufliche Berufsausübung der Apothekerinnen und Apotheker mit Füßen. Das Gericht versucht, erzieherische Maßnahmen zu Lasten des Berufsstandes durchzusetzen, das kann so nicht hingenommen werden“, erklärte Diefenbach. Hier sei nun die Politik gefordert, Maßnahmen zu ergreifen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsexperte Michael Hennrich hatte erst kürzlich bei einer Veranstaltung in Berlin zu verstehen gegeben, dass die Haltung des GKV-Spitzenverbandes in Bezug auf die Nullretaxationen auch für die Politik „ein Ärgernis“ sei.

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Der Hessische Apothekerverband e.V. (HAV) vertritt die Interessen der selbstständigen hessischen Apothekerinnen und Apotheker. Von den 1.546 Apotheken in Hessen, die mehr als 11.000 Arbeitsplätze bieten, sind 98 Prozent Mitglied im HAV. Er ist Vertragspartner der Krankenkassen und schließt mit diesen Verträge ab.