Offenbach – Der Hessische Apothekerverband (HAV) begrüßt den gemeinsamen Antrag zur Verbraucherschutzministerkonferenz der beiden Verbraucherschutzministerinnen von Hessen und Bayern, Lucia Puttrich und Beate Merk. Diese wollen ein Maßnahmenpaket entwickeln, mit dem gegen die Abzocke von überwiegend älteren Menschen bei Kaffeefahrten vorgegangen werden soll.
Oft werden im Rahmen dieser Ausflugsfahrten sog. Gesundheitsprodukte wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel bzw. Aufbaupräparate oder Bettwaren, die Elektrosmog abhalten sollen, zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen angeboten. Diese Artikel werden vorher gezielt in der Preisdatenbank platziert, die in jeder Apotheke vorhandenen ist. Bei der Anmeldung dieser Produkte ist es nicht notwendig, einen Wirksamkeitsnachweis zu führen. Die Artikel werden von den Anbietern mit „Mondpreisen“ versehen. Einziges Ziel dieser Listung ist, diese bei Verkaufsfahrten zu sog. Schnäppchenpreisen an den Mann bzw. die Frau zu bringen, teilt der HAV mit. Dabei wird während der Veranstaltung telefonisch in Apotheken der vom Vertreiber vorher selbst bestimmte Apotheken-Verkaufspreis abgefragt und damit dokumentiert, dass das Preisangebot der laufenden Veranstaltung eine „einmalige“ Gelegenheit ist. Außerdem wird durch den Bezug zur Apotheke suggeriert, dass die Produkte auch über Qualität und Wirksamkeit verfügen. Apotheker würden solche Produkte von sich aus jedoch nie empfehlen. Allerdings gibt es keine rechtliche Möglichkeit, die Listung zu verhindern.
Aus diesem Grund unterstützen die hessischen Apotheker ausdrücklich die gemeinsame Initiative der beiden Ministerinnen, die Bußgelder für solche „Abzocker“ drastisch zu erhöhen und ein Verbot für den Kauf von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln im Rahmen solcher Veranstaltungen zu erlassen.