Offenbach – Von den rund 1.600 hessischen Apotheken sind landesweit einhundert in die Verteilung des Impfstoffs gegen die Neue Grippe eingebunden. Ab dem 26. Oktober sind die Apotheken mit dem Impfstoff bevorratet und können dann die Bestellungen der Ärzte beliefern, dies teilt der Hessische Apothekerverband (HAV) in Offenbach mit. Eine stichprobenartige Befragung der 100 Apotheken habe ergeben, dass die meisten der die Arztpraxen beliefernden Apotheken eine Grundausstattung von 500 Impfeinheiten bestellen würden. Damit müsste gewährleistet sein, dass die Impfaktion am 26. Oktober von Seiten der Apotheker reibungslos starten könne.
Die Apotheken bekommen den Impfstoff in 500er Einheiten vom pharmazeutischen Großhändler ANZAG angeliefert. Die zur Impfung zugelassenen allgemeinmedizinisch tätigen Internisten, praktischen Ärzte, Allgemeinmediziner und Kinderärzte bestellen in 10er Schritten anhand eines speziellen Bestellscheins die Impfdosen. Der Apotheker stellt aus den 500er Gebinden die vom Arzt bestellte Menge zusammen und ergänzt diese durch eine Packungsbeilage, einen Chargenaufkleber sowie die entsprechende Menge an Kanülen und Spritzen. Die Abgabe des Impfstoffes muss in der Arztpraxis quittiert und in der Apotheke dokumentiert werden.
Überrascht sind die Apotheker über die unzureichende Informationslage der Ärzte. Diese würden sich hilfesuchend bei ihnen über das Procedere der Impfstoffbestellung informieren.