Offenbach – Die 1.579 Apotheken in Hessen gaben im Jahr 2011 rund 525.000 Betäubungsmittel an gesetzlich Versicherte ab, davon 410.000 Packungen opioide Schmerzmittel. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) anhand der Auswertung von Rezeptdaten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Privatrezepte wurden nicht erfasst. Verordnet wurden Betäubungsmittel vor allem von Allgemeinmedizinern (52 % aller Packungen) und Internisten (15 %). Verordnungen von opioiden Schmerzmitteln konzentrierten sich noch stärker auf diese beiden Arztgruppen: 59 % wurden von Allgemeinmedizinern eingesetzt, 18 % von Internisten.
Die Versorgung der Patienten mit Betäubungsmitteln ist gesetzlich genau geregelt. „Um die Patienten vor Missbrauch zu schützen, vertraut der Staat auf das besondere Verantwortungsbewusstsein des Apothekers“, sagte Dr. Peter Homann, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes. „Für die Apotheken sind die Lagerung und Abgabe mit großem Dokumentationsaufwand verbunden. Dafür erhält der Apotheker pro Abgabe eines Betäubungsmittels pauschal 0,26 Euro zusätzlich; das ist nicht kostendeckend. Aus diesem Grund fordern die Apotheker schnellstmöglich die Anhebung der Gebühren.“
In den letzten Jahren nahm die Verordnung starker Schmerzmittel deutlich zu: Im Jahr 2005 gaben die Apotheken bundesweit 4,2 Mio. Packungen an GKV-Versicherte ab, 2009 waren es 5,7 Mio. Packungen, 2011 mehr als 6,3 Mio. Packungen. Das entspricht einer Steigerung um 50 Prozent innerhalb von sechs Jahren.
Betäubungsmittel werden vom Arzt auf einem gelben Rezeptformular verordnet, das aus drei Durchschlägen besteht und nur acht Tage lang gültig ist. Patienten sollten diese Rezepte deshalb zügig einlösen.