Berlin – Zur angeblichen Einigung zwischen den Ministerpräsidenten und der Unionsfraktion im Bundestag zum Heroinprojekt erklärt Dr. Harald Terpe, drogen- und suchtpolitischer Sprecher:
Die beteiligten Länder dürfen sich auf diesen Formelkompromiss nicht einlassen. Er schafft keine Rechtssicherheit und verhindert, dass weitere Suchtkranke in die Behandlung aufgenommen werden können. Dazu muss eine eindeutige Rechtsgrundlage im Betäubungsmittelrecht geschaffen werden. Eine solche Rechtsgrundlage war im übrigen Ziel der von Hamburg angekündigten Bundesratsinitiative.
Aus Sicht der derzeitigen Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer ist eine Verlängerung ihrer Behandlung über den 30. Juni hinaus wünschenswert. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum Suchtkranke, die nicht Teilnehmer dieser Arzneimittelstudie waren, von der Behandlung ausgeschlossen bleiben sollen. Die Unionsspitze bleibt Argumenten ganz offensichtlich weiter verschlossen.