Stuttgart – „Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat exzellent vorgelegt“, urteilt der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. „Wir unterstützen die Initiative der Länder Brandenburg und Thüringen voll und ganz, über die Plenarsitzung vom 28. Juni den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelverordnung (GSAV) weiter zu verbessern. Die Quotensubvention von fragwürdigen Arzneimittelimporten wird nicht dadurch sinnvoller, dass die Bundesregierung sie im GSAV durch weitere bürokratische Winkelzüge zusätzlich verkompliziert“, stellt Hermann klar. „Wenn dieses Steinzeitinstrument dem Gesundheitsminister nicht durch Argumente auszureden ist, können wir das demokratische Regulativ des Vermittlungsausschusses nur begrüßen.“
Das GSAV hatte am 6. Juni mitsamt einer Regelung, die die Importförderquote nochmals verkompliziert, den Bundestag passiert. Das Protokoll des Gesundheitsausschusses des Bundesrats hält nun dazu fest: „Die Vorschrift stellt eine nicht mehr erforderliche bürokratische Doppelregulierung mit vergleichsweise geringem Einsparpotential dar. Zugleich ist der durch sie beförderte Parallelimportmarkt ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen in den deutschen Markt.“ AOK-Chef Hermann: „Wir weisen gemeinsam mit vielen Kennern der Materie auf den Zusammenhang zwischen staatlicher Importförderung und möglichen Risiken für die Arzneimittelsicherheit der Patientinnen und Patienten seit langer Zeit mit Nachdruck hin. Die Versorgungssicherheit darf nicht den wirtschaftlichen Interessen weniger Importeure geopfert werden. Es wäre fatal, wenn durch einen faulen Kompromiss, wie ihn die Bundesregierung bei der Importquote vorsieht, das Ziel verfehlt wird, das mit dem aktuellen Arzneimittelgesetz eigentlich erreicht werden soll: Mehr Sicherheit in der Versorgung.“
In jüngster Zeit seien in Großbritannien Fälschungen des oralen Gerinnungshemmers Xarelto aufgedeckt worden, führt Hermann weiter aus. Das BfArM hatte am 5. Juni gemeldet, dass bei einem Parallelimporteur eine vollständige Fälschung des Arzneimittels identifiziert worden sei. „Xarelto gehört keiner der beiden Arzneimittelgruppen an, die in dem vom Bundestag verabschiedeten GSAV-Entwurf als Ausnahmen von der Regel definiert wurden“, so Hermann. „Der Vorgang zeigt, dass im Interesse der Versorgungssicherheit an einer vollständigen Abschaffung der Importsubventionierung kein Weg vorbeiführt. Wir setzen jetzt darauf, dass die Länder im Interesse der Patientensicherheit votieren und dem Gesetz in der jetzigen Form ihre Zustimmung verweigern.“