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Heiner Garg: “Potentiale nutzen”

Gesundheit/Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein

Kiel – Sperrfrist: Redebeginn. Es gilt das gesprochene Wort!

In seinem Redebeitrag zu TOP 18 (Große Anfrage der FDP zum Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:

“Schleswig-Holstein nennt sich Gesundheitsland – 12 andere Bundesländer auch. Die große Bedeutung der Gesundheitswirtschaft in Schleswig-Holstein wird immer wieder besonders von der Landesregierung hervorgehoben. Diese Bedeutung wird aber auch an anderen Gesundheitsstandorten betont. Schleswig-Holstein initiiert eine Gesundheitsinitiative. In Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise gibt es Masterpläne zur Gesundheitswirtschaft.

Was unterscheidet Schleswig-Holstein also von anderen Standorten? Eine Antwort ist, dass im Bereich der Gesundheitswirtschaft gut 137.000 Menschen – und damit 17,5% der Beschäftigten Schleswig-Holsteins – tätig sind. Das ist eine Spitzenposition im Bundesvergleich. Welche Potentiale haben wir vor Ort, um diese Spitzenposition nicht nur zu halten, sondern auch auszubauen? Was können wir in Schleswig-Holstein besser?

Die Landesregierung betont in der Antwort zur Großen Anfrage zu Recht, dass sich Schleswig-Holstein in der Vergangenheit häufig als Initiator von Modellvorhaben profiliert hat.

In Schleswig-Holstein wurden oftmals Neuerungen mit bundesweitem Vorbildcharakter zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in die Praxis schneller umgesetzt als in anderen Bundesländern, die ebenfalls den Anspruch erheben, Gesundheitsstandort zu sein.

Bestes Beispiel sind die Praxisnetze – mit 19 dieser Praxisnetzen ist Schleswig-Holstein das Bundesland mit der höchsten Netzdichte in Deutschland .

Umso wichtiger ist deshalb die kritische Frage zu stellen, ob Schleswig-Holstein von den Modellvorhaben und der schnellen Umsetzung der Neuerungen profitiert hat? Was ist aus den Erkenntnissen geworden?

Mit unserer Großen Anfrage wollten wir neben der traditionellen medizinischen Versorgung im Gesundheitswesen im ambulanten und im stationären Bereich eine zusammenfassende Dokumentation darüber haben,

* wie wir aufgestellt sind, * welche Wirtschaftskraft der Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein hat, * welchen Anteil Apotheken, Medizintechnikunternehmen, Arzneimittelhersteller, Anbieter von Rehabilitationsleistungen und Anbieter medizinisch ausgerichteter Wellnessangebote am Erfolg des Gesundheitsstandortes Schleswig-Holstein haben, * wie die verschiedenen Bereiche miteinander verzahnt sind, und * welche qualitativen Anforderungen heute bereits an die Mitarbeiter in der Gesundheitswirtschaft gestellt werden. Neben einer Bestandsaufnahme wollten wir mit unseren Fragen den Blick auch darauf lenken, wie von Seiten der Politik Rahmenbedingungen gestaltet werden müssen, um die vorhandenen Potentiale noch besser zu nutzen und zu unterstützen. Die Große Anfrage zum Gesundheitsstandort sollte als Datenbasis für einen künftigen Masterplan dienen.

Um das Profil Schleswig-Holstein auf diesem Sektor zu schärfen, brauchen wir eine solide Ausgangsbasis. Das schließt mit ein, Schwächen des Standortes schonungslos aufzudecken, um diese dann mit den Instrumenten, die der Politik zur Verfügung stehen, zu beheben. Der Anspruch ist hoch – genauso hoch, wie die Erwartungen, die durch die Betonung des Gesundheitsstandortes Schleswig-Holstein immer wieder geschürt werden.

Insofern ist es bedauerlich, dass nicht alle Akteure bereit waren, hierbei mitzuwirken. An dieser Stelle bedanke ich mich ganz besonders bei den 10 kleinen und mittleren Krankenhäusern, die sich nicht nur die Mühe gemacht haben, sondern auch die Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter zur Beantwortung der Fragen bereit gestellt haben. Sie haben erkannt, dass Politik nur dann die Rahmenbedingungen im Interesse der Krankenhäuser ändern kann, wenn die Fakten bekannt sind. Das sahen nicht alle Betriebswirtschaftler in den Klinikverwaltungen so.

Ein konkretes Beispiel: Derzeit wird intensiv darüber diskutiert, wie hoch der Sanierungsstau an den Krankenhäusern ist. Vor dem Hintergrund, dass sehr konkrete Überlegungen nicht nur in Berlin darüber angestellt werden, ob mit Einführung der Monistik eine vollständig neue Weichenstellung in der Finanzierung der Krankenhäuser erfolgen soll, ist es natürlich wichtig zu wissen, wie hoch der Sanierungsstau an den Krankenhäusern tatsächlich ist. Es ist dann wenig hilfreich, wenn der Umfang des Sanierungsstaus bei den meisten großen Krankenhäusern in Schleswig-Holstein gar nicht bekannt ist.

Bei allem Verständnis für die Situation der Krankenhäuser, die in der letzten Zeit durch politische Entscheidungen besonders gebeutelt worden sind und jetzt auf unsere Fragen verschnupft reagieren: Der Diskussion darüber, wie hoch der Sanierungsstau in Schleswig-Holstein tatsächlich ist, haben sie einen Bärendienst erwiesen.

Damit wird die Antwort der Landesregierung überlassen, die zum einen auf ihre Förderung nach Krankenhausfinanzierungsgesetz verweist – auf der anderen Seite natürlich offen lässt, ob eine solche Investition ausreicht. Der Frage, wie es zu diesem “Sanierungsstau” kommen konnte, weicht sie elegant mit Verweisen auf die Fachliteratur aus. So bleibt letztlich offen, ob die 90 Mio. Euro jährlich reichen, um die anstehenden Sanierungen abzudecken und ob mit den Krankenhausbaumaßnahmen von rund 317,5 Mio. Euro auch der Sanierungsstau behoben ist? Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die Darstellung darüber, welche Mittel an den Krankenhäusern notwendig sind, um den Sanierungsstau zu beheben, “aus Gründen der Geheimniswahrung” nicht mitgeteilt werden sollen. Dabei hätte die Nennung einer Gesamtsumme von Seiten der Krankenhäuser völlig ausgereicht. Ich lasse an dieser Stelle ausdrücklich offen, wie und mit welchen Bemerkungen womöglich die Fragen unserer Großen Anfrage an die Krankenhausdirektoren herangetragen worden sind – das Verweigern von Fakten ist an dieser Stelle nicht hilfreich.

Die Antworten der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zeigen an vielen Stellen, dass in Schleswig-Holstein eine ganze Menge geschehen ist. Alleinstellungsmerkmale Schleswig-Holsteins gegenüber anderen Bundesländern, die ebenfalls für sich in Anspruch zu nehmen, Gesundheitsstandort zu sein, sind oftmals aber wenig trennscharf definiert oder aber haben noch zu wenig politischen Rückenwind.

Wir haben im Land in einzelnen Bereichen herausragende Angebote. Allerdings stehen diese Angebote noch zu sehr allein, ohne, dass sie über die Landesgrenzen hinaus die Bedeutung erlangen – obwohl sie das Potential für ein besonderes Alleinstellungsmerkmal haben.

Konkretes Beispiel ist das Gütesiegel “Medizinische Rehabilitation in geprüfter Qualität”. 27 Reha-Kliniken, die in der Krankenhausgesellschaft oder dem Verband der Privatkliniken in Schleswig-Holstein organisiert sind, haben diese Gütesiegel freiwillig in einem eigeninitiierten Projekt realisiert. Wie wichtig und erfolgreich dieses Qualitätssiegel ist, wurde im Rahmen einer aufwendigen Studie festgestellt. Während der Amtszeit von Ministerin Heide Moser stand das Qualitätssiegel noch unter ihrer Schirmherrschaft – jetzt fehlt diesem Leitprojekt die notwendige politische Unterstützung, um es bundesweit als besonderes Alleinstellungsmerkmal zu vermarkten. Das ist das Schicksal vieler Modellprojekte, die in Schleswig-Holstein angestoßen, initiiert oder zumindest politisch unterstützt worden sind.

Beispiel “Patientenbrücke”. Wir diskutieren regelmäßig über grenzüberschreitende Zusammenarbeit – insbesondere mit unseren skandinavischen Nachbarn. Die Kliniken haben mittels “Patientenbrücke” erreicht, dass 15% der Auslandsbehandlungen norwegischer Patienten in Schleswig-Holstein erfolgten.

Wenn aber dauerhaft kompetente medizinische Angebote aus Schleswig-Holstein grenzüberschreitend auch nach wirtschaftlichen Kriterien realisiert und gegen internationale und internationale Konkurrenz etabliert werden sollen – brauchen die Leistungserbringer die Landesregierung weiterhin als Türöffner. Genau an dieser Stelle fehlt eine konkrete Aussage der Landesregierung, welche Vorstellungen sie darüber hat.

Die Große Anfrage deckt aber auch Lücken zwischen Anspruch und Wirklichkeit auf. Beispiel ist der Gesundheits- und Wellnesstourismus. Als Leitprojekt der Landesregierung propagiert, will man zunächst die potentiellen Leistungsanbieter “sensibilisieren” . Mit den Bereichen Gesundheit und Tourismus soll das Urlaubsland Schleswig-Holstein im Bereich der präventivmedizinischen Versorgung eine Vorreiterrolle einnehmen. Ein richtiger Ansatz, wenn man die beiden Kernkompetenzen miteinander verbinden will. Warum sollte man nicht seinen Urlaub in Schleswig-Holstein nutzen, um sich beispielsweise hier vor Ort operieren zu lassen und anschließend die hervorragenden Reha-Angebote im Land zu nutzen?

Wenn aber diese Kompetenzen zielgerichtet miteinander verknüpft werden sollen, wäre es sinnvoll, die Leistungserbringer auch besser zu kennen. Das ist aber nicht unbedingt der Fall, wie die Antworten der Landesregierung jetzt belegen. Weder diese speziellen Anbieter noch andere medizinische Leistungserbringer sind der Landesregierung wirklich bekannt. Das ist eine erschreckende Erkenntnis, wenn man bedenkt, dass Gesundheitstourismus eines der Leitprojekte der Landesregierung sowohl für die Tourismus- als auch die Gesundheitswirtschaft sein soll. Insofern wurde durch diese Große Anfrage eine strategische Schwäche deutlich, die wir uns nicht weiter erlauben dürfen, wenn Politik gemeinsam mit den Leistungserbringern Strategien und Rahmenbedingungen zur Stärkung des Gesundheitsstandortes Schleswig-Holstein entwickeln soll.

Die Antworten der Landesregierung zur Versorgungslage im klassischen medizinischen Bereich, bei der wohnortnahen ambulanten Versorgung der Patienten z.B. durch Hausärzte, machen deutlich, dass man zwar von einer generellen Unterversorgung in den nächsten Jahren nicht ausgeht – es aber bereits erste Anzeichen für eine dramatische Änderung gibt. Es ist zwar beruhigend, dass die Mitglieder der Gesundheitsinitiative die künftige medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein diskutieren – deutlich wird aber, dass man sich derzeit noch zu sehr von der jetzigen Versorgungssituation blenden lässt. Die Erhebungen der Kassenärtztlichen Vereinigung und die Studie von Professor Beske zur Gesundheitsversorgung 2050 zur künftige Versorgung unter Berücksichtigung der Altersentwicklung in der Ärzteschaft, lassen in nicht allzuferner Zukunft eine dramatische Entwicklung erahnen, die sich in den Antworten der Landesregierung nicht oder nur sehr wenig widerspiegeln.

Wenn die Landesregierung eine Entfernung eines Patienten zu dem nächsten niedergelassenen Hausarzt von ca. 30 Minuten Fahrzeit als zumutbar bezeichnet , sind weder die Öffnung der Krankenhäuser noch die Anhebung der Altersgrenzen bei einer vertragsärztlichen Tätigkeit eine befriedigende Antwort auf die künftig zu erwartende Entwicklung. Der Einsatz der Telemedizin mag da vielleicht ein Ansatz sein – allein aber die Tatsache, dass ganze Regionen in Schleswig-Holstein bisher von einem schnellen Datennetz abgekoppelt sind, macht deutlich, dass dies nicht die Antwort auf die Frage sein kann, wie wir künftig eine flächendeckende Versorgung sicher stellen.

Zu den Fragen nach der zukünftigen Entwicklung – insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen des sog. “GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes” – und die Auswirkungen auf den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein bleibt vieles im vagen. Das spricht natürlich für die “Qualität” des sog. “GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes”. Allerdings werden auch Fragen, die aufgrund einer eigenen Einschätzung der Landesregierung hätten beantwortet werden können, teilweise ausweichend oder gar nicht beantwortet.

An mancher Stelle erhält man den Eindruck, dass die Landesregierung sich vor der politischen Verantwortung drücken will, konkrete Auswirkungen zu prognostizieren oder Trends und Entwicklungen zu analysieren. Stattdessen werden Eckpunkte des GKV-WSG referiert oder erneut darauf verwiesen, dass die Krankenhausdirektoren nicht geantwortet hätten.

Konkrete Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung, z.B. der vielen kleinen und mittelständischen medizintechnischen Unternehmen oder der Arzneimittelhersteller in Schleswig-Holstein dürfen sich nicht nur auf parlamentarische Abende beschränken – sie brauchen ein politisches Gesamtkonzept und damit Sicherheit für Investitionen und Arbeitsplätze. Denn die Möglichkeit flächendeckender Ausschreibungen von Heil- und Hilfsmitteln, wie bereits von einigen Krankenkassen praktiziert, werden dazu führen, dass gerade kleine und mittelständische Anbieter mit herausragenden Qualitätsmerkmalen dem Preiswettbewerb nicht werden standhalten können.

Hier hätten wir uns ähnlich ausführliche Antworten gewünscht, wie zu den Anbietern von Mutter/Vater-Kind Kuren in Schleswig-Holstein .

Am 10. Mai 2000 verkündete die damalige Ministerpräsidentin Heide Simonis im Rahmen ihrer Regierungserklärung:

“Heute entscheidet sich, welche Position unser Land auf diesem Wachstumsmarkt haben wird: Vorreiter oder Mitläufer. In den kommenden Jahren wollen wir alle diese Kompetenzen in einem Gesamtkonzept bündeln.”

An diesem Punkt stehen wir im Grunde genommen immer noch.

Dort, wo eine Bündelung der Kompetenzen erfolgt ist – wie z.B. bei den Praxisnetzen – wird deutlich, welche Potentiale der Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein hat.

In vielen anderen Bereichen haben wir immer noch kunterbuntes Angebot ohne wirkliche Excellenzbildung.”

Die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage können abgerufen werden unter: http://www.landtag.ltsh.de