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Heiner Garg: Der Eckkneipe nicht länger die Existenz rauben!

Nichtraucherschutzgesetz/Ein-Raum-Gaststätte

Kiel – Zum heutigen Beschluss des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz, dass in Ein-Raum-Gaststätten einstweilig weiter geraucht werden darf, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:

“Mit dieser Entscheidung werden künftig kleine, inhabergeführte Gaststätten in Rheinland-Pfalz vorläufig vom gesetzlichen Rauchverbot ausgenommen.

Damit erhalten die betroffenen Gastwirte vorläufige Rechtssicherheit. Aber nicht nur das: Auch ihre Existenz wird vorläufig gesichert.

Die Entscheidung macht deutlich, dass der Begriff des “öffentlichen Raumes” eben nicht willkürlich auf private Angebote an die Öffentlichkeit ausgedehnt werden darf, so wie es auch das Nichtraucherschutzgesetz in Schleswig-Holstein vorsieht.

Eine Gaststätte ist schließlich kein Finanzamt und auch kein Krankenhaus. Sie ist das Angebot eines privaten Gastwirtes. Es steht jedem frei, dieses Angebot zu nutzen oder auch nicht.

Anstatt es den mündigen Bürger zu überlassen, ob er eine solche Gaststätte aufsucht – oder nicht, wird ihm vorgeschrieben, wie er sich zu verhalten hat, ohne Rücksicht darauf, ob damit Existenzen vernichtet werden.

Diesen vermeintlichen Anspruch des Staates hat das Gericht heute zu Recht eingeschränkt. Ich erwarte, dass dies auch in Schleswig-Holstein geschieht und das Nichtraucherschutzgesetz verfassungskonform ausgelegt wird. Wir werden der Landesregierung dabei auf die Sprünge helfen”, sagte Garg abschließend.