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Heiner Garg: “Bundesgesundheitsministerin muss die Honorarreform 2009 beanstanden”

Presseinformation

Kiel – Honorarreform 2009 benachteiligt die Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein – Schlechtere Versorgung im ländlichen Raum wird die Folge sein –

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg, hat heute Gesundheitsministerin Trauernicht aufgefordert, sich bei der Bundesgesundheitsministerin für die Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein einzusetzen und ihren Kollegen aus Nordrhein-Westfalen, Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, bei seiner Forderung nach einer Korrektur des Verteilungsmaßstabes zu unterstützen.

“Sollte das jetzige Verhandlungsergebnis der Honorarreform 2009 in Kraft treten, werden die Ärztinnen und Ärzte dafür bestraft, dass sie sich in der Vergangenheit genauer an die von den Krankenkassen vorgegebenen Mengenbegrenzungen gehalten haben, als ihre Kollegen in anderen Bundesländern, beispielsweise in Bayern oder Niedersachsen.

Damit wird das Ziel der Honorarreform, eine gerechtere und bundesweit einheitlichere Vergütung herzustellen, konterkariert – wenn nicht gar pervertiert”, sagte Garg.

Der liberale Gesundheitspolitiker wies darauf hin, dass 2007 in der ambulanten Versorgung pro GKV-Versicherten in Bayern immerhin 447 Euro – in Schleswig-Holstein hingegen nur 382 Euro zur Verfügung standen. Würde die Honorarreform in Kraft treten, stünden in Bayern im nächsten Jahr 477 Euro (+6,8%) zur Verfügung – in Schleswig-Holstein nur 397 Euro (+3,9%). Gleichzeitig würden bisher extrabudgetierte Leistungsbereiche mit einbezogen, so dass deren Anteil von bisher 20% auf 6% absinkt.

“Ich fordere die Gesundheitsministerin Trauernicht auf, sich für die Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein bei ihrem heutigen Gespräch im Bundesgesundheitsministerium einzusetzen. Die Honorarzuwächse in anderen Bundesländern werden schließlich auch von den schleswig-holsteinischen Versicherten mitfinanziert, ohne, dass sie einen Nutzen davon hätten”, so Garg.

Garg wies darauf hin, dass mit der geplanten Einführung des Gesundheitsfonds zwar für alle Versicherten ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz gelten soll – die niedergelassenen Ärzte dagegen je nach Region für ein und dieselbe Tätigkeit unterschiedlich vergütet würden.

“Die Zukunft des Gesundheitsstandortes Schleswig-Holstein ist ernsthaft in Gefahr. Die Bundesgesundheitsministerin sollte sich bei ihrer Entscheidung vom Grundsatz der Chancengleichheit leiten lassen, der Ausfluss des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 GG )ist, und eine Korrektur der Honorarreform anmahnen”, forderte Garg.

Als mögliche Lösung des Konflikts bezeichnete der Gesundheitspolitiker den Weg, den Korrekturfaktor, der nach dem Schlichterspruch nur auf die neuen Bundesländer Anwendung finden soll, auch auf die alten Bundesländer anzuwenden, bei denen die Bedingungen hierfür vorliegen – z.B. in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg.