Waldeck – „Auch unter dem Eindruck der Vorkommnisse in einem Naturheilzentrum in Brüggen ist keine Grundlage zu finden, irgendetwas an den Zulassungsvoraussetzungen für Heilpraktiker zu ändern“, so der Vorsitzende des HBB-Heilpraktiker Berufs-Bund, Bernd Schmidt.
Die Ursache der Vorkommnisse in einem „Krebszentrum“ in Brüggen sind weder in der Ausbildung noch in Zulassungsregeln für Heilpraktiker zu suchen. Es handelt sich allein um eine individuelle Verantwortungsfrage eines Einzelnen.
Das Heilpraktikergesetz mit seiner Durchführungsverordnung, die Länderrichtlinien, die Rechtsprechung (z.B. das Sorgfaltspflichturteil des BGH), die Überprüfungen mit ihren stetig gewachsenen Ansprüchen für eine Erlaubniserteilung stellen heute eine erhebliche Hürde dar.
Entsprechend der Vorgabe keine Gefahr für die Patienten zu sein, wirken die Heilpraktiker/innen in ihrer überwiegend großen Mehrheit.
Aus- und Weiterbildung werden groß geschrieben.
Mit den gegebenen Grundlagen hat einerseits der Gesetzgeber alle Möglichkeiten der Absicherung, auch im Sinne des Verbraucherschutzes, und andererseits haben die Patienten die freie und eigenverantwortliche Wahl für ihre Behandlung auf sicherer Ebene.
Die Patientinnen und Patienten können sich ihrer Heilpraktikerin, ihrem Heilpraktiker für eine verantwortungsvolle Behandlung anvertrauen. Der HBB steht in allen Fragen zur Verfügung.