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Hamburger Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks kritisiert unzureichende Präventionsstrategie der Koalition

Vom Quantensprung weit entfernt

Hamburg – In Berlin haben CDU und FDP heute ihre Pläne für eine zusätzliche Gesundheitsvorsorge vorgestellt. Nach der Präventionsstrategie der Koalition sollen die gesetzlichen Krankenkassen zu Mehrausgaben verpflichtet werden. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks kritisiert die Pläne als unzureichend und hat im Bundesrat heute eine eigene Initiative für ein Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetz eingebracht.

„Einen „Quantensprung“, wie Herrn Singhammer betont, kann ich in den Ankündigungen der Koalition nicht erkennen“, so Prüfer-Storcks. „Die Pläne sind nicht ausreichend, weder finanziell, noch strategisch. Was wir brauchen ist ein eigenständiges Gesetz, das auch alle Sozialversicherungen einbezieht.“ Die heute durch Hamburg im Bundesrat eingebrachte Entschließung fordert ein eigenes Bundesgesetz, damit eine wirkungsvolle gesundheitliche Prävention in Bund und Ländern verbindlich wird.

„Angesichts des demografischen Wandels, längerer Lebensarbeitszeiten, einer Zunahme chronischer Krankheiten und der ungleichen Verteilung von Gesundheitschancen ist eine Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland zweifellos dringend erforderlich“, betont Prüfer-Storcks. „Es ist erfreulich, dass dies auch in der Koalition angekommen ist. Doch die Steuerung muss bei den Ländern und Kommunen liegen. Prävention ist zudem nicht nur in Betrieben, sondern auch in Kitas, Schule und Pflegeheimen notwendig.“

Die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung ist notwendig, um Ausgaben für Krankenbehandlung und andere soziale Folgekosten zu vermeiden. Deshalb sollen alle Sozialversicherungsträger und die private Krankenversicherung verpflichtet werden, eine deutliche Steigerung ihrer bisherigen Aufwendungen für diesen Bereich vorzunehmen und in Zukunft zu dynamisieren. Die gesetzliche Krankenversicherung soll ihre Präventionsausgaben mindestens verdoppeln. Insgesamt, so fordert die Hamburger Gesundheitssenatorin, sollen die beteiligten Sozialversicherungszweige (Gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall – und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung) verpflichtet werden, für die angeführten Leistungen der primären Prävention und Gesundheitsförderung jährlich mindestens 972 Mio. Euro zu nutzen. Prüfer-Storcks appelliert nachmals an die Bundesregierung, die Länder bei der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzes frühzeitig zu beteiligen.

Ein umfassendes Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetz muss aus Sicht Hamburgs bestimmte Vorgaben erfüllen:

  • Alltagsnahe Gestaltung und Intensivierung von langfristig angelegten Prozessen der Gesundheitsförderung und primärer Prävention, insbesondere in den Lebenswelten (z.B. Familie, Kindertagesstätte, Schule, Betrieb, Senioreneinrichtung);
  • Förderung von Gesundheitskompetenzen von Menschen und Organisationen;
  • Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen;
  • Verbesserung der Steuerung und Koordination der Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialversicherungsträgern und weiteren Einrichtungen;
  • Stärkung der Evaluation und Qualitätssicherung von Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen.

Hierbei sind auf Bundesebene beispielsweise die Definition nationaler Gesundheits- und Präventionsziele wie auch die Sicherstellung der Qualität durch ein nationales Kompetenzzentrum für Qualitätssicherung festzulegen. Darüber hinaus soll die Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung auf der Landesebene mit Länder-Präventionsfonds erfolgen.