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Hamburger Gesetzesinitiative zur Heroinbehandlung im Bundesrat erfolgreich

Senat Aktuell:

Hamburg – Als einen großen Schritt auf dem Weg hin zu einer gesetzlich geregelten Behandlung schwerstabhängiger Drogensüchtiger mit pharmakologisch reinem Heroin – dem sogenannten Diamorphin – hat Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Gesundheitssenatorin Birgit Schnieber-Jastram die Entschließung des Bundesrates dazu heute gewertet. “Ich freue mich, dass nach den Ausschüssen heute auch der Bundesrat unserem Antrag, den wir zusammen mit Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen und dem Saarland eingebracht haben, gefolgt ist. Dieser Beschluss ist ein klares Signal in Richtung Bundestag für eine gesetzliche Regelung der Diamorphinbehandlung. Denn eine eingeschränkte Behandlung mit Diamorphin ist unserer Auffassung nach ein geeigneter Weg, um diese Behandlungsform als zusätzliche Therapieoption in Deutschland zu ermöglichen. Ziel ist dabei allein die Erweiterung des Spektrums der Behandlungsmöglichkeiten für eine eng begrenzte Gruppe Schwerstabhängiger, um auch diesen Menschen einen Einstieg in den Ausstieg zu ermöglichen. Jetzt ist der Bundestag gefordert, die letzten Hürden für eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelrechts in Deutschland beiseite zu räumen.”

Das dem Hamburger Gesetzentwurf zugrunde liegende Konzept sieht die Diamorphinbehandlung als nachrangige Therapieoption für Schwerstopiatabhängige vor, bei denen ernsthafte Behandlungsversuche mit herkömmlichen Substitutionsmittel, wie etwa Methadon, einschließlich psychosozialer Betreuung nicht zum Erfolg geführt haben.

In ihrer Rede vor dem Bundestag betonte Schnieber-Jastram: “Eine gesetzliche Regelung ist hier zwingend erforderlich, um einheitliche Qualitätsstandards bei der Behandlung mit Diamorphin zu gewährleisten und eine Überleitung der Behandlung in die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen. Die Fortführung der Diamorphinbehandlung im Wege der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, so wie bisher, ist nur als Übergangslösung vertretbar.”

Die Rahmenbedingungen für eine Heroinbehandlung sind in dem Gesetzentwurf sehr eng gefasst. So muss unter anderem die Abhängigkeit bei den zu behandelnden Opiatabhängigen seit mindestens fünf Jahren bestehen und mit schwerwiegenden somatischen und psychischen Störungen verbunden sein. Die Patienten müssen zudem mindestens 23 Jahre alt sein und zuvor wenigstens zwei erfolglose regulär durchgeführte Behandlungsversuche unternommen haben. Außerdem soll die Behandlung regelmäßig durch externe Experten überprüft und nur in Einrichtungen durchgeführt werden, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Eine Take-home-Vergabe von Diamorphin wird ausgeschlossen. In den ersten Monaten der Behandlung soll eine psychosoziale Betreuung obligatorisch sein.