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Hamburger Apotheker beraten zu neuen Rabattverträgen

AOK-Patienten müssen sich auf Wechsel des Medikaments einstellen:

Hamburg – Ab der kommenden Woche müssen sich AOK-Patienten darauf einstellen, dass sie ihr gewohntes Medikament in der Apotheke von einer anderen Firma erhalten. Grund sind die neuen Rabattverträge, die die Kasse zum 1. Juni mit verschiedenen Arzneimittelherstellern geschlossen hat. Hamburgs Apothekerinnen und Apotheker informieren über die Änderungen und stehen den Patienten bei allen Fragen und Problemen zur Seite.

Um die Ausgaben für Arzneimittel zu senken, lässt die AOK ihre Patienten bei 63 Wirkstoffen nur noch mit Präparaten von ausgewählten Herstellern versorgen. Die Kasse erhält vom Produzenten dafür einen Rabatt. „Verordnet der Arzt dem Patienten einen dieser Arzneistoffe, muss die Apotheke das Medikament des AOK-Vertragspartners abgeben”, erklärt Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg.

Aus Erfahrung mit den bisherigen Rabattverträgen wissen Hamburgs Apotheker: Der Wechsel des Präparates löst bei den Patienten nicht selten Verunsicherung aus. „Die Packung des neuen Produkts sieht anders aus, und auch Farbe und Form der Tabletten oder Kapseln können variieren. Insbesondere für ältere Patienten, ist die Umstellung zu Beginn häufig nicht einfach”, sagt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins.

„Viele Patienten fragen sich, ob das neue Medikament genauso gut wirkt wie das alte. Diese Sorge ist in der Regel unbegründet”, sagt Töbing. Ist für einen Wirkstoff der Patentschutz abgelaufen, produzieren neben dem Originalhersteller auch so genannte Generikafirmen das Medikament. „Generika enthalten die gleiche Menge des Arzneistoffs und sind für das gleiche Anwendungsgebiet zugelassen wie das Original”, sagt Töbing. Sollten Patienten das neue Mittel allerdings nicht vertragen, können Arzt und Apotheker in medizinisch begründeten Einzelfällen den Austausch des Präparates ausschließen.

Patienten, die nicht wechseln wollen, bitten in der Apotheke häufig darum, das bislang erhaltene Präparat zu bekommen. „Die Rabattverträge sind ein politisch gewolltes Instrument, um die Ausgaben der Kassen zu senken. Wir sind gesetzlich zur Umsetzung verpflichtet. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen”, sagt Graue. Die Apotheker versuchen mit der Umsetzung der Rabattverträge ihren Beitrag zu den Sparmaßnahmen der Krankenkassen leisten.

Ansprechpartner: Dr. Reinhard Hanpft, Tel. 040 – 44 80 48-30

Hinweise an die Redaktion: Die Apothekerkammer Hamburg ist die Berufsorganisation aller Apotheker in der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Hamburger Apothekerverein e.V. ist der Verband der selbstständigen Apothekenleiter in Hamburg.