Karlsruhe – Seit über 25 Jahren bietet der häusliche Pflege- und Betreuungsdienst Humanis die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen da an, wo diese sich am wohlsten fühlen- zu Hause.
So erhalten z.B. bei Inanspruchnahme einer Urlaubsvertretung pflegende Personen von der Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege (Verhinderungspflege) von bis zu 1.550 Euro je Kalenderjahr erstattet, wenn diese von Humanis durchgeführt wird. Der Anspruch besteht, wenn die Pflegeperson mindestens 6 Monate vorher die zu pflegende Person in deren Häuslichkeit gepflegt hat. Auch Versicherte, die in die Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft wurden,erhalten Leistungen der Verhinderungspflege.
Diese Leistung kann jährlich bis zu maximal 4 Wochen in Anspruch genommen werden. In diesem Zeitraum wird das bisher bezogene Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Mehr Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie unter www.humanis-pflege.de/verhinderungspflege-kurzzeitpflege.html