Hamburg – Bei zirka 25 Prozent der Jugendlichen sind lärmbedingte Hörschäden feststellbar, obwohl sie noch nie in Berufen mit hoher Lärmbelastung gearbeitet haben. Ursache sind häufig Freizeitaktivitäten, bei denen überlaute Musik eine Rolle spielt. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) setzt sich darum für eine Begrenzung der Lautstärke in Diskotheken und Clubs ein und beteiligt sich an der Initiative zur Fortbildung von Diskjockeys (DJs), dem “DJ-Führerschein”.
Diskjockeys finden häufig eine fertig installierte Musikanlage vor, die schlecht ausgesteuert ist und bei der sie Sound und Lautstärke nur begrenzt beeinflussen können. Hamburger Tontechnikern, Mixern und Diskothekenbetreibern wird durch die BSG in Zusammenarbeit mit dem Musikwissenschaftlichen Institut jetzt eine Fortbildungsveranstaltung angeboten, die neben Themen wie Gehör und Gesundheit, Tontechnik und Akustik vor allem über die technischen Möglichkeiten zur Pegelreduzierung informiert. Die meisten Diskotheken dürften außerdem immer noch nicht über ein Messgerät verfügen, welches der Diskjockey benötigt, um die Musiklautstärke kontrolliert unter 100 dB(A) zu halten. Hier gilt es, mehr Bewusstsein zu schaffen, fehlendes Wissen zu vermitteln und Lösungsmöglichkeiten vorzustellen.
Die Veranstaltung, zu der auch Vertreter der Medien herzlich eingeladen sind,findet statt am Freitag, 13. Juli 2007, 13.00 bis 18.00 Uhr, im Hörsaal des Musikwissenschaftlichen Instituts der Universität Hamburg, Neue Rabenstraße 13, 20354 Hamburg.
Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung von Interessenten sind bis 6. Juli per Mail an annette.lommel@bsg.hamburg.de oder per Fax an 040-427948-326 möglich.