Berlin – Morgen ist das Erste Änderungsgesetz zum Nichtraucherschutzgesetz in Berlin ein Jahr in Kraft. Die Änderung war nach dem Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 notwendig geworden. Kern der Gesetzesänderung war eine Ausnahmeregelung für getränkegeprägte Einraumgaststätten.
Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher: “Die Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes für besseren Gesundheitsschutz im öffentlichen Leben haben sich durchgesetzt. Das Gesetz hat sich als alltagstauglich erwiesen. Das Rauchverbot in der Gastronomie wird von der überwiegenden Zahl der Gäste positiv gesehen. Auch die meisten Inhaberinnen und Inhaber der Gaststätten halten sich an die Gesetzesvorgaben und sind kooperativ.”
Seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes am 1. Januar 2008 werden immer weniger Verstöße gemeldet bzw. bei den regelmäßigen Kontrollen der Berliner Ordnungsämter festgestellt. Den Ordnungsämtern wurden im Jahr 2009 insgesamt 1.236 Verstöße gemeldet.
Seit der Gesetzesnovellierung vor einem Jahr wurden von den Gastronomen insgesamt 636 Rauchergaststätten in Berlin angemeldet. Die meisten in Mitte (241), die wenigsten in Treptow-Köpenick (13).