Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den 15. Sozialbericht der Bundesregierung beschlossen. Der Sozialbericht zeigt: Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung gehören zu den Kernelementen unseres Sozialstaats. In beiden Systemen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode umfassende Reformen durchgeführt.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: Der Sozialbericht bietet eine eindrucksvolle Gesamtschau aller sozialpolitischen Maßnahmen in dieser Legislaturperiode. Besonders in Zeiten der Krise beweist der Sozialstaat seinen Wert. Soziale Leistungen auf der Basis von Versicherungsbeiträgen machen soziale und gesellschaftliche Teilhabe möglich, sie sind Garant des sozialen Friedens und stützen die Binnennachfrage unserer Volkswirtschaft. Zudem sichert der Sozialstaat vor allem im Gesundheitswesen und in der Pflege direkt Beschäftigung in erheblichem Ausmaß: Mittlerweile arbeiten hier mit steigender Tendenz selbst in wirtschaftlich schwachen Zeiten rund 4,4 Mio. Menschen.
Der Sozialbericht beschäftigt sich u.a. mit den weitreichenden Reformen in der Gesundheits- und Pflegepolitik.
Ulla Schmidt: Die sozialpolitische Bilanz der jetzigen Legislaturperiode ist beeindruckend. Wir haben die Leistungen verbessert, die Finanzierung gesichert und die Systeme effizienter gemacht. Mit der Gesundheitsreform haben wir dafür gesorgt, dass unser Gesundheitssystem auch in Zukunft leistungsfähig, solidarisch und finanzierbar bleibt. Mehr Wettbewerb, mehr Wahlfreiheiten und eine neue Finanzierungsarchitektur mit einem wesentlich genaueren und auch gerechteren Risikostrukturausgleich erhöhen Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Außerdem wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger über einen Krankenversicherungsschutz verfügen und Zugang zu einer medizinischen Versorgung auf der Höhe des medizinischen Fortschritts haben. Niemand kann mehr seinen Versicherungsschutz verlieren. Ein wichtiges Ziel der Gesundheitsreform sozialstaatliche Verpflichtungen und mehr Wahlfreiheit und Wettbewerb auch für die PKV hat das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich ausdrücklich bestätigt. Es gilt, diese Beteiligung der PKV in naher Zukunft weiter auszubauen.
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsentwicklungsgesetz hat die Bundesregierung auch in der Pflege die richtigen Weichen gestellt. Die Leistungen wurden dynamisiert und für die häusliche Pflege ausgebaut, weil das den Wünschen der meisten Betroffenen entgegenkommt. Auch erstmals eingeführte Transparenz der Qualität in der ambulanten und in der stationären Pflege, die Verbesserungen für demenziell Erkrankte, die Einführung der Pflegestützpunkte, der neue Anspruch auf Pflege-beratung oder die Pflegezeit sind wichtige Maßnahmen, um den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu helfen.”
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