Düsseldorf – Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein feierte gestern (Mittwoch, 16. Dezember) in Düsseldorf ihr 40-jähriges Bestehen. Zum 1. Dezember 1975 eingerichtet, hat die unabhängige Kommission bis heute mehr als 50.000 Anträge auf Feststellung eines Behandlungsfehlers ärztlich und juristisch begutachtet.
Seit Jahren gelinge es in bis zu 90 Prozent der Fälle, einen Haftungsstreit zwischen Patient und Arzt durch das Begutachtungsverfahren beizulegen und unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei, in etwa jedem dritten Fall kommt die Kommission zum Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler vorgelegen hat.
Bei der Festveranstaltung verabschiedete der Kammerpräsident den langjährigen Vorsitzenden der Kommission, Dr. jur. Heinz Dieter Laum, Präsident des Oberlandesgerichts Köln a. D. Laum stand der Kommission seit 1999 für vier Amtsperioden vor und hatte sich auf eigenen Wunsch nicht mehr für eine weitere Amtszeit berufen lassen. „Sie haben als Vorsitzender der Gutachterkommission hervorragende Arbeit geleistet und es verstanden, deren Reputation als anerkannte Instanz der außergerichtlichen Klärung von Arzthaftungsstreitigkeiten zu festigen und weiter auszubauen“, würdigte Henke das 16-jährige Wirken Laums an der Spitze der Kommission.
Es sei Laum zu verdanken, dass die rheinische Gutachterkommission „als innovativ, kreativ und beispielgebend für andere“ gilt, indem sie zum Beispiel ihre begutachteten Fälle für die ärztliche Fortbildung aufbereitet und so zur Vorbeugung von Behandlungsfehlern beiträgt, sagte der Kammerpräsident.
Neuer Vorsitzender der Gutachterkommission ist seit 1. Dezember Johannes Riedel, Präsident des Oberlandesgerichts Köln a. D. und ehemaliges Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen. „Wir sind froh darüber, Sie in der Nachfolge von Herrn Dr. Laum als Vorsitzenden unserer Gutachterkommission gewonnen zu haben“, wünschte Kammerpräsident Henke dem neuen Vorsitzenden viel Erfolg und eine glückliche Hand.
Ebenfalls zum 1. Dezember ist das neue Statut der Kommission in Kraft getreten. Kernstück sind Änderungen im Ablauf des Verfahrens, dessen Zweistufigkeit erhalten bleibt. Das Statut sieht vor, dass die Kommission mindestens ein – nach Ermessen auch mehrere – Sachverständigengutachten einholt. Beantragen die Beteiligten binnen Monatsfrist ein abschließendes Gutachten, so wird dieses künftig durch ein ärztliches und durch ein juristisches Mitglied der Gutachterkommission erstattet. „Das geänderte Vorgehen ermöglicht stärker als bisher, den Grundsatz der fachgleichen Begutachtung zu wahren“, sagte Henke.
Die Zahl der bearbeiteten Anträge durch die Kommission steigt seit Jahren, mittlerweile liegt sie bei mehr als 2.000 pro Jahr. „Die mit der Bewältigung ihres Arbeitspensums verbundene zeitliche Inanspruchnahme hat eine Belastungsgrenze erreicht, die mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit kaum mehr zu verein-baren ist“, würdigte Henke im Namen der rheinischen Ärzteschaft das hohe persönliche Engagement der in der Kommission ehrenamtlich tätigen Ärzte und Juristen.
Weitere Informationen: www.aekno.de/Gutachterkommission