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Gutachten zu den Grundlagen der Entwicklung einer indikatorengestützten Qualitätsberichterstattung in der häuslichen Pflege

Sperrfrist: 12. Juni 2015, 9:30 Uhr

Berlin – Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) kooperierenden Verbände haben ein Gutachten zur Klärung von Grundsatzfragen zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und -berichterstattung in der häuslichen Pflege auf der Basis der gegenwärtigen Rahmenbedingungen in Auftrag gegeben. Das richtungsweisende Gutachten wurde heute beim Deutschen Pflegekongress im Rahmen des 18. Hauptstadtkongresses von Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück vorgestellt.

Dem Gutachten zufolge stellt sich die Entwicklung von Indikatoren für die Ergebnisqualität in der ambulanten Pflege im Vergleich zu der Erarbeitung von Indikatoren für die stationäre Pflege als diffizil, aber machbar heraus. Die einfache Übernahme der Indikatoren für die stationäre Pflege ist nicht möglich, da die ambulante Pflege anderen Systematiken und Rahmenbedingungen unterliegt. Es bedarf daher einer gesonderten Entwicklung und Erprobung von Indikatoren für die häusliche Pflege. Damit wird deutlich, dass es für die häusliche Pflege keine schnelle Lösung für eine indikatorengestützte Qualitätsberichterstattung gibt. Empfohlen wird im Gutachten ein mehrstufiger Entwicklungsprozess bei dem entwickelte Indikatoren zunächst im Rahmen des internen Qualitätsmanagements erprobt werden. Anhand dieser Erfahrungen könne dann mittelfristig geklärt werden, ob bzw. welche dieser Indikatoren auch für andere Zwecke, wie die vergleichende Qualitätsberichterstattung geeignet sind.

Das aktuelle Gutachten von Prof. Dr. Büscher kommt zu folgenden zentralen Aussagen:

  • Ambulante Pflegedienste können einen wirksamen Beitrag zur Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements leisten. Dies erfordert eine Erweiterung und ggf. auch Flexibilisierung des aktuellen Leistungsspektrums. In diesem Zusammenhang sind Anreize zur internen Qualitätsentwicklung zu geben.
  • Vergleichende Qualitätsberichterstattung ist nur möglich, wenn vergleichbare Konstellationen vorliegen. Bei den Nutzern ambulanter Pflegedienste kann davon nicht ausgegangen werden.
  • Die Entwicklung von Kriterien für eine übergreifende Berichterstattung bedarf einer umfassenden konzeptionellen und empirischen Vorarbeit, in der neben möglichen Themenbereichen der Ergebnisqualität auch mögliche Versorgungskonstellationen hinsichtlich Häufigkeit, Intensität und Form der Eingebundenheit des Dienstes einbezogen werden.
  • Die Literaturstudie hat auf Basis unterschiedlichster Quellen ergeben, dass zentrale Qualitätsdimensionen und -kriterien in den Bereichen Sicherheit des pflegebedürftigen Menschen, Koordination und Kontinuität liegen.

Das Gutachten wird in der Veranstaltung „Qualitätsberichterstattung in der Pflege“ auf dem Deutschen Pflegekongress im Rahmen des Hauptstadtkongresses vorgestellt. Termin: 12. Juni 2015, 9:00 bis 10:30 Uhr. Es steht auf den Internetseiten der BAGFW unter www.bagfw.de zum Herunterladen zur Verfügung.