Hamburg – Wir brauchen Vielfalt und Wettbewerb im Gesundheitswesen, bei dem die Patienten im Mittelpunkt stehen. Das schafft Qualität und Patientenzufriedenheit. Aber wir brauchen auch einen klaren Rahmen und Regeln für diesen Wettbewerb, damit er nicht schädlich wirkt, so Gesundheitssenator Dietrich Wersich. Das Gutachten zum Entlassungs-management von Krankenhäusern hat dazu wichtige Klarstellungen gebracht. Ich begrüße es, dass insbesondere die Hamburgische Krankenhausgesellschaft und die Hamburgische Pflegegesellschaft bei der nun notwendigen weiteren Analyse und hinsichtlich zu erarbeitenden Empfehlungen für die Krankenhäuser eine federführende Rolle einnehmen.
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist vielfach eine weitere Betreuung der Patientinnen und Patienten, z.B. durch Pflegedienste, notwendig. Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Krankenhäuser, ein entsprechendes Entlassungsmanagement anzubieten. Zum Teil nehmen die Krankenhäuser das Entlassungsmanagement nicht mehr selbst wahr, sondern haben diese Aufgaben auf externe Dienstleister verlagert. In einzelnen Fällen werden dabei Dienstleister in Anspruch genommen, die den Krankenhäusern die Leistung unentgeltlich zur Verfügung stellen, da sie sich offenbar über Beiträge ihrer Mitglieder, wie z.B. Träger der ambulanten und stationären Pflege, finanzieren. Um Zweifel an der Zulässigkeit dieses Modells zu klären, hatte die Gesundheitsbehörde eine externe Untersuchung bei der renommierten Sozietät Dr. Rehborn in Auftrag gegeben. Die Medizinrechts-Kanzlei kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass ein solches Geschäftsmodell dann kritisch zu sehen ist, wenn der externe Dienstleister in seiner Beratungspraxis im Wesentlichen nur seine Mitglieder empfiehlt.
Die Kanzlei hat diesen kreativen Weg der Organisation des Entlassungsmanagements der Krankenhäuser unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie z.B. dem Wettbewerbsrecht und dem Patientenschutz, überprüft, so Gesundheitssenator Wersich weiter. Dabei wurde deutlich, dass es einige rechtliche Stolperfallen gibt, wodurch das Vorgehen der Krankenhäuser in den Bereich von Gesetzesverstößen kommen kann. Dies gilt es jetzt in Zusammenarbeit mit den Akteuren und Fachleuten zu klären. Für mich haben Transparenz und Schutz der Patientenrechte oberste Priorität, auch und gerade im zunehmenden Wettbewerb im Gesundheitswesen.
Das Gutachten sagt u.a. aus, dass die Auslagerung des Entlassungsmanagements dann kritisch zu sehen ist, wenn der externe Dienstleister in seiner Beratungspraxis im Wesentlichen nur seine Mitglieder empfiehlt. In diesem Fall kann die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten nicht hinreichend gewahrt sein. Eine solche Praxis kann gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, wenn es zu einer Kanalisierung auf einzelne Anbieter von Nachsorge- und Rehabilitationsleistungen kommt und dadurch andere Anbieter von der Erbringung ihrer Leistungen am Markt ausgeschlossen werden. Auch Aspekte des Datenschutzes der Patientinnen und Patienten sind beim Entlassungsmanagement in besonderer Weise zu berücksichtigen.
Die wesentlichen Ergebnisse der rechtlichen Prüfung wurden mit Vertreterinnen und Vertretern der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG), der Hamburgischen Pflegegesellschaft, der Ärztekammer Hamburg und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg erörtert. Die Gesundheitsbehörde hat sich dabei mit den Anwesenden darauf verständigt, gemeinsam Empfehlungen zu erarbeiten, um für die Krankenhäuser möglichst Rechtssicherheit zu schaffen. Die Beteiligten werden das umfangreiche Gutachten nun ihrerseits analysieren, um dann in einem weiteren Schritt Vorschläge für die genannten Empfehlungen zu erarbeiten.
Das Gutachten wurde neben den genannten Akteuren auch dem Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz der Hamburger Bürgerschaft zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenfassung des Gutachtens ist zudem im Internet als Anlage dieser Pressemitteilung unter http://www.hamburg.de abrufbar.