Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BVA empfiehlt 80 Krankheiten

Wichtiger Schritt auf dem Weg zur Entwicklung eines zielgerichteten Risikostrukturausgleichs (RSA)

Berlin – Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt ist gestern Abend veröffentlicht worden. Der Beirat empfiehlt 80 Krankheiten, die im weiterentwickelten Risikostrukturausgleich (RSA) ab 2009 gesondert berücksichtigt werden sollen. Ausgewählt wurden sowohl seltene Krankheiten mit hohen Versorgungsaufwendungen, wie z. B. Hämophilie (Bluterkrankheit), als auch verbreitete Volkskrankheiten, wie z. B. Herzinsuffizienz. Mit dem Gutachten ist ein weiterer, wichtiger Schritt auf dem Weg zum Gesundheitsfonds im Jahr 2009 gemacht.

Der Beirat wurde mit Erlass vom 3. Mai 2007 vom Bundesministerium für Gesundheit errichtet. Seine erste, zentrale Aufgabe war, 50 bis 80 kostenintensive chronische Krankheiten oder Krankheiten mit schwerwiegendem Verlauf vorzuschlagen. Der Beirat hat mit dem Gutachten in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit eine umfangreiche Arbeit bewältigt und mit der Krankheitsauswahl für den RSA methodisches Neuland betreten. Er hat einen datengestützten, transparenten Ansatz zur Bestimmung der Auswahlkriterien entwickelt. Die darauf basierende Krankheitsauswahl wird nun auch in der Fachöffentlichkeit diskutiert werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Diskussion insbesondere auf die Fragen der Abgrenzung von Krankheiten, der Gewichtung der Krankheitshäufigkeit (Prävalenz) sowie des Ein- und Ausschlusses von Diagnosegruppen und des Zusammenwirkens von RSA und Prävention konzentriert.

Der neue RSA ist ein “lernendes System”, in dem die Berücksichtigung der Morbidität der Versicherten weiterentwickelt und verbessert werden soll. Das Bundesversicherungsamt wird im Anschluss an die Vorlage des Gutachtens eine Anhörung der Spitzenverbände der Krankenkassen durchführen. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse dieser Fachdiskussion und der Beachtung der rechtlichen Vorgaben hat das Bundesversicherungsamt dann bis zum 1. Juli 2008 die endgültige Krankheitsauswahl sowie das darauf basierende Klassifikationsmodell im RSA festzulegen.

Mit diesem Klassifikationsmodell werden dann die Morbiditätszuschläge berechnet, die die Krankenkassen für den erhöhten Versorgungsbedarf der Versicherten, die eine der ausgewählten Krankheiten haben, ab dem Jahr 2009 bekommen. Dieser Zuschlag erhöht die nach Alter und Geschlecht differenzierten Grundpauschalen, die die Krankenkassen zur Versorgung aller Versicherten aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Über diese Zuschläge werden weiterhin nicht die tatsächlichen Versorgungsaufwendungen der Krankenkassen, sondern standardisierte Normkosten ausgeglichen.

Der RSA wirkt dadurch wesentlich zielgerichteter als in der Vergangenheit. Der Wettbewerbsvorteil von Krankenkassen, die vorrangig Gesunde versichern, wird sich merklich reduzieren, weil Überkompensationen aus dem RSA abgebaut werden. Umgekehrt erhalten Krankenkassen künftig Zuweisungen für diejenigen Versicherten, deren Krankheitsversorung überproportional hohe Kosten verursacht. Diese Zuweisungen entsprechen dem überdurchschnittlichen Versorungsbedarf der Versicherten. Die neuen, wettbewerblichen Gestaltungsspielräume von Krankenkassen im Gesundheitsfonds sollen so zu einer verbesserten Versorgung der Versicherten und nicht zu einem Wettbewerb um die gesunden Versicherten genutzt werden können.

Das Gutachten ist auf der Internetseite des Bundesversicherungsamtes http://www.bva.de unter Fachinformationen – Risikostrukturausgleich – Weiterentwicklung abrufbar.