Kiel – Sperrfrist: Redebeginn.
Es gilt das gesprochene Wort!
In seinem Redebeitrag zu TOP 2 (Gesetz der FDP zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit und Gesetz der Landesregierung zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens) sagte der Abgeordnete der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Günther Hildebrand:
“Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Der von der FDP vorgelegte Gesetzentwurf ist gegenüber dem Entwurf der Landesregierung rechtsstaatlich der ausgewogenere. Unser Gesetzentwurf verlangt eine konsequente Entscheidung der Gastwirte, Angebote für Raucher oder Nichtraucher vorzuhalten. Durch die verankerte Kennzeichnungspflicht wird jedem Nichtraucher oder Raucher deutlich, um was für ein Angebot es sich handelt. Der Verbraucher kann dann entscheiden, ob er das Angebot wahrnimmt oder nicht. Aus diesem Grund braucht unser Entwurf nur sehr wenige Ausnahmetatbestände. Der Entwurf der Landesregierung hingegen überdehnt den Begriff des öffentlichen Raumes willkürlich auf private Angebote an die Öffentlichkeit.
Mit unserem erweiterten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung wollen wir dokumentieren, dass Verbote nur unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel ausgesprochen werden dürfen.
Insbesondere dann, wenn sie in verfassungsmäßige Rechte der Betroffenen eingreifen. Alles andere ist staatliche Willkür.
Vor diesem Vorwurf wollen wir die Landesregierung mit unserem Änderungsantrag bewahren.
Denn eine Rechtsgüterabwägung findet in dem Entwurf der Landesregierung so gut wie gar nicht statt: Wer mit dem lapidaren Satz in der Begründung des Gesetzentwurfes zu § 2 Ziffer 7, dass durch diese Regelung “faktisch ein gewisser Wettbewerbsnachteil entstehen kann” und dieser Wettbewerbsnachteil in der Konsequenz “schlüssige Folge der verfassungsrechtlich gebotenen Güterabwägung” sei, Existenzen vernichtet, der hat sich mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wenig auseinander gesetzt. Es wurde nicht einmal ansatzweise dargelegt, ob ein milderer Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung möglich ist.
Es geht hier nicht um “Spitzfindigkeiten” wie uns von Vertretern der Großen Koalition vorgeworfen wurde. Es geht um Rechtssicherheit für Nichtraucher und Raucher. Es geht um die Existenz vor allem kleiner Gastronomiebetriebe ohne einen Nebenraum.
Zwei Beispiele, um dies deutlich zu machen:
Erstens: Ein milderer Eingriff in die Berufsfreiheit wäre die Vorschrift zur Installation eines effektiven Be- und Entlüftungssystems oder von Raucherkabinen in den Gastronomien gewesen, in denen keine separaten Nebenräume vorhanden sind. Das hätte mittels der von uns vorgeschlagenen Innovationsklausel effektiv sichergestellt werden können. Weder dieser Weg, noch die Möglichkeit für kleine Eckkneipen, Angebote für geschlossene Gesellschaften machen zu können, wurde auch nur in Betracht gezogen.
Zweitens: Das Rauchen in Festzelten soll künftig an bis zu 21 Tagen im Jahr erlaubt sein, um Wirte nicht gegenüber Hamburger Anbietern zu benachteiligen. Warum 21 Tage und nicht 10 oder 30? Beginnt die Frist jedes Mal neu an zu laufen, wenn der Standort des Festzeltes gewechselt wird? Bereits auf diese Fragen konnten die Vertreter von CDU und SPD keine ausreichend erschöpfende Antwort geben. Von einer einheitlichen norddeutschen Regelung oder gar Harmonisierung der Gesetze kann deshalb keine Rede sein – zumal es im Hamburgischen Gesetz eine Befristung auf eine bestimmte Zahl von Tagen gar nicht gibt.
Wenn nicht einmal die Urheber der Regelung auf diese Fragen eine rechtssichere Auskunft geben können – wie sollen es dann die Gäste und Gastwirte, die davon betroffen sind? Ganz zu schweigen von den Ordnungsbehörden, die im Zweifel darüber entscheiden müssen.
Anders als die Große Koalition der Bevölkerung glauben machen will, atmet der Gesetzentwurf weder klare Luft noch trifft er klare Entscheidungen. Der Änderungsantrag der FDP kann das zwar nicht ändern – hätte aber zumindest Rechtssicherheit gegeben.
So trägt der Gesetzentwurf der Großen Koalition nicht zu einem geregelten Miteinander von Nichtrauchern und Rauchern bei, sondern führt zu Auslegungsschwierigkeiten, in der praktischen Umsetzung für Verwirrung und letztlich zur Vernichtung von Existenzen.”