Berlin – Zur Gruppeninitiative Spätabtreibung erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Der Gesetzentwurf “Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes” wird heute in das parlamentarische Verfahren des Deutschen Bundestages eingebracht. Die erste Lesung soll am 18./19. Dezember 2008 stattfinden.
Zum Datenschutz: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass zukünftig auch die Abbruchmethode Fetozid (Tötung im Mutterleib) statistisch erfasst werden soll. Eine eventuell vorliegende Behinderung des Ungeborenen soll ebenfalls angegeben werden. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes wird der Schutz der Anonymität der Frau dabei nicht gefährdet. Es werden keine Einzelfälle veröffentlicht, sondern nur Gruppen, die nicht zurückzuverfolgen sind. Deshalb sind Befürchtungen unberechtigt, die Identität der Frau könnte zurückverfolgt werden.
Zur Beratung: Die Pflicht zur Beratung der Schwangeren hat der Arzt. Die schwangere Frau kann es ablehnen, beraten zu werden. Sie hat ein Recht auf Nichtwissen. Wenn Leib oder Leben der Mutter akut gefährdet sind, verlangt dieser Gesetzentwurf – anders als Frau Ministerin Zypris es darstellt – ausdrücklich nicht, dass beraten wird.