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Grundsatzentscheidung des Europäischen Patentamtes gegen Patentierung embryonaler Stammzellen ist Riesenerfolg für eine wertorientierte Politik in Europa

Jetzt massiv auf Alternativen setzen

Brüssel – Das Europäische Patentamt hat heute eine Grundsatzentscheidung zur Patentierung embryonaler Stammzellen getroffen. Die Große Beschwerdekammer des Patentamtes lehnte nach jahrelanger Diskussion das Patent des “Erfinders” der menschlichen embryonalen Stammzellen James Thomson (WARF-Patent) ab.

Das Patent war zwar schon von der zuständigen Kammer vor einigen Jahren als nicht vereinbar mit dem Europäischen Recht bezeichnet worden. Diese Entscheidung war jedoch von den Antragstellern nicht akzeptiert worden, weshalb sich die Große Beschwerdekammer jetzt damit beschäftigen musste. Die Entscheidung ist wegweisend für die zukünftige Arbeit des Europäischen Patentamtes in diesem ethisch äußerst sensiblen Bereich. Das Europäische Patentamt hat sich verpflichtet, die Richtlinie zur Patentierung biotechnologischer Erfindung der Europäischen Union aus dem Jahr 1998 zur Grundlage seiner Arbeit zu machen. In der Richtlinie heißt es, dass Patente, die auf der Zerstörung von menschlichen Embryonen für kommerzielle Zwecke beruhen, nicht mit dem europäischen Patentrecht vereinbar sind. Das Europäische Parlament hatte sich im Jahr 2005 noch einmal in einer Resolution zu dem Problem geäußert und festgestellt, dass embryonale Stammzellen, da sie nur durch die Zerstörung von menschlichen Embryonen gewonnen werden können, nicht patentiert werden dürfen.

“Die heutige Entscheidung des Europäischen Patentamtes ist ein Riesenerfolg für eine wertorientierte Politik in Europa. Das Europäische Parlament hatte 1995 einen ersten Entwurf der Biopatentrichtlinie abgelehnt, weil dort die ethischen Fragen zu wenig berücksichtigt waren. Die heutige Entscheidung zeigt, dass die überarbeitete Richtlinie sehr viel besser ist. Durch unsere mit großer Mehrheit angenommene Resolution aus dem Jahr 2005 haben wir außerdem noch einmal auf die Thematik hingewiesen. Jeder Forscher und jedes Unternehmen sollte wissen, dass eine Technologie, die grundlegenden ethischen Bedenken entgegensteht wie die embryonale Stammzellenforschung, in Europa immer kritisch begleitet wird. Es gilt daher, jetzt auf die Alternativen wie zum Beispiel die adulten Stammzellen und die Reprogrammierung adulter Zellen zu setzen.

Über 70 Krankheiten sind bereits heute mit Hilfe von adulten Stammzellen zum Teil sehr erfolgreich behandelt worden. Dieser Weg muss jetzt noch massiver eingeschlagen werden”, so Peter Liese, Arzt und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-ED).