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Grünes Licht für die ambulante HBO-Therapie bei Diabetischem Fußsyndrom?

Pressemitteilung

Traunstein – Nach Urteil des Bundessozialgerichts müssen gesetzliche Krankenkassen bei drohender Amputation die ambulante Sauerstoffüberdrucktherapie bezahlen. Der Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V. weist auf Pflicht der Patienten zum Kostenübernahmeantrag hin.

Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2013 hat das Bundessozialgericht (BSG) den Anspruch von gesetzlich versicherten Diabetes-Kranken auf ambulante hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) gegenüber ihrer Krankenkasse gestärkt, wenn ihnen bei Diabetischem Fußsyndrom (DFS) im Stadium Wagner III eine Amputation droht. Der Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V. (VDD) weist aus diesem Anlass darauf hin, dass betroffene Patienten nach wie vor selbst einen Kostenübernahmeantrag vorlegen bzw. einfordern müssen, damit ihnen die Behandlungskosten erstattet werden und sie nicht in finanzielle Vorleistung gehen müssen.

BSG schließt Therapielücke / Interdisziplinäre Zusammenarbeit beim DFS

Das BSG machte in seiner Entscheidung klar, dass aus medizinischer Sicht keine Gründe vorliegen, die HBO-Therapie beim ischämischen diabetischen Fußsyndrom im ambulanten Bereich anders als im stationären Bereich zu bewerten. Schon 2008 stellte der für die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherung verantwortliche Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, dass mit der Sauerstoffüberdrucktherapie bis zu dreißig Prozent der Amputationen bei Diabetikern zu verhindern seien. Dennoch begrenzte er die Zulassung der HBO allein auf den Krankenhausbereich. Das BSG sprach nun in seinem Urteil von einer mit dem Qualitätsangebot unvereinbaren Therapielücke. Auch ohne grundsätzlich erforderliche Aufnahme der HBO-Therapie in den Leistungskatalog besteht nach dieser Entscheidung des BSG für Patienten mit der genannten Indikation nunmehr ausnahmsweise ein Anspruch auf Kostenübernahme.

„Da in Deutschland nur in wenigen Städten die Möglichkeit einer stationäre HBO-Therapie gegeben ist, eröffnet die Entscheidung des BSG eine völlig neue Chance zur interdisziplinären Zusammenarbeit in der Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms und damit zur Senkung der im internationalen Vergleich viel zu hohen Amputationsrate“, begrüßt Dr. med. Christian Heiden, Vorsitzender des VDD, den Urteilsspruch des BSG.

Anspruch auf Kostenerstattung nur über Kostenübernahmeantrag

Um ihren Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Krankenkasse zu erhalten, rät der VDD, der bundesweit zwanzig zertifizierte, überwiegend ambulante, Druckkammerzentren vertritt, gesetzlich versicherten Patienten zu folgender Vorgehensweise vor Beginn der HBO-Behandlung: Der Krankenkasse muss ein Kostenübernahmeantrag vorgelegt werden. Dieser wird in der Regel durch den verordnenden Arzt, oder das Druckkammerzentrum erstellt. Sollte trotz der nun geltenden Rechtsprechung seitens der Krankenkasse eine Ablehnung erfolgen, muss der Patient auf Ablehnung in Schriftform bestehen. Erst dann sollte die ambulante Therapie mit hyperbarem Sauerstoff beginnen. Gegen einen Ablehnungsbescheid sollte man einen Widerspruch beim Kostenträger einlegen. Wenn der Patient seine Forderung auf Zahlung der Behandlungsrechnung für die HBO dem behandelnden Druckkammerzentrum schriftlich abtritt, kümmert sich das Druckkammerzentrum um die Regelung. In diesem Fall braucht der Patient keine finanziellen Vorleistungen zu tätigen.

Private Krankenversicherung und die Beihilfe übernehmen seit jeher die Kosten der HBO-Therapie auf Einzelantrag. VDD-zertifizierte Druckkammerzentren für die HBO-Therapie gibt es in ganz Deutschland. Sie sind über die Druckkammersuche auf den Internetseiten www.vdd-hbo.de zu finden.

Weitere Informationen:

Über den Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V. (VDD):
Der VDD e.V. vertritt als Berufsverband die Druckkammer-Therapiezentren in Deutschland. Er gibt die Richtlinien für die sichere und professionelle Behandlung mit Hyperbarer Sauerstofftherapie (HBO) vor und betreibt in Zusammenarbeit mit den medizinischen Fachgesellschaften den Erfahrungsaustausch zum Einsatz der Hyperbarmedizin in Deutschland. Der VDD e.V. informiert medizinische Fachkreise und Patienten über die Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) und die Weiterentwicklung der Therapiemöglichkeiten. Internet: www.vdd-hbo.de

Über die HBO:
Die Hyperbare Sauerstofftherapie hat ihre Ursprünge in der Tauchmedizin. So ist sie bis heute bei Tauchunfällen mit Dekompressionserkrankung (DCS), aber auch bei schweren Rauchgasvergiftungen und CO-Intoxikation internationaler Standard. Auch für den stationären Einsatz der HBO beim diabetischen Fußsyndrom (DFS) sind die Bewertungen des für die Beurteilung neuer Heilmethoden zuständigen sogenannten „Gemeinsamen Bundesausschusses – GBA“ positiv. Die DGfW e.V. empfiehlt in ihren „S 3 Leitlinien zur Lokaltherapie chronischer Wunden“ von 2012 die HBO als Therapieoption bei drohender Amputation beim DFS.
Die Überdruckmedizin ist eine adjuvante Therapieoption für zahlreiche Indikationen. Sie fördert die Regeneration im menschlichen Körper. Sauerstoff, unter Überdruck in der Therapie-Druckkammer eingeatmet, löst sich um ein Mehrfaches. Der hohe Sauerstoff-Partialdruck wirkt positiv auf das Gewebe und auf die Kapillaren und führt zur Regeneration von Sinnes- oder Knochenzellen und Gewebe. So kann die HBO-Therapie auch dann noch mit Erfolg eingesetzt werden, wenn Standard-Behandlungen unbefriedigend verlaufen.
Bevorzugte Einsatzgebiete sind Hörsturz, akuter einseitiger Tinnitus, Knalltrauma bzw. Schalltrauma, chronische, schlecht heilende Wunden, Knochenmarködem-Syndrom und aseptische Knochennekrosen, späte Bestrahlungsfolgen bzw. Bestrahlungsschaden nach Krebsbestrahlung an Kopf, Hals, Blase oder Darm, interstitielle Zystitis, Fazialisparese sowie Retinitis pigmentosa. Die HBO ist eine sanfte und zudem nebenwirkungsarme Therapie.