Berlin – spectrumK verzeichnet bei seiner ersten EU-Los-Ausschreibung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V unter Berücksichtigung von § 130a Abs. 8a SGB V eine große Nachfrage. Das Besondere an der Ausschreibung zu Rabattverträgen für Antibiotika ist, dass sie nach den Vorgaben des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) erfolgte. Die Ausschreibung ist damit ein Erfolgsbeispiel für Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit im Gesundheitsmarkt.
Nach der Öffnung der Angebote zeigte sich, dass Hersteller unter anderem auf 8 EU-Fachlose geboten haben. „Dass wir in dieser Ausschreibung, die wir nach den neuen gesetzlichen Kriterien gestaltet haben, viele Wirkstoffe in EU-Fachlosen vergeben werden, verdeutlicht vor allem folgende Punkte: die Funktionalität, die Sicherheit und die Attraktivität der Ausschreibung nach den neuen Vorgaben“, beschreibt Dr. Jochen Walker, Geschäftsführer von spectrumK, den großen Zuspruch zu der Ausschreibung.
„Wir stärken mit der Ausschreibung die Versorgung und sichern wirtschaftliches Handeln der Krankenkassen – und das unter neuen Voraussetzungen“, erläutert Sven Pannicke, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Strategischen Geschäftseinheit Arzneimittel bei spectrumK, die Bedeutung der Ausschreibung.
Eine Anpassung der inhaltlichen Kriterien bei Antibiotika-Ausschreibungen war durch das ALBVVG notwendig geworden. Das im letzten Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen sieht unter anderem vor, die Produktion in der EU bzw. dem europäischen Wirtschaftsraum zu fördern. Lieferketten sollen unabhängiger und damit sicherer werden.
Mehr Informationen zu spectrumK sind auf www.spectrumk.de zu finden.