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Großer Schritt zu mehr Gesundheitsschutz von Nichtrauchern

Widmann-Mauz:

Berlin – Anlässlich der 2./3. Lesung des durch die Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens erklärt die Vorsitzende und Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:

Mit der heutigen Entscheidung über das Nichtraucherschutzgesetz im Deutschen Bundestag wird die Grundlage für einen umfassenden Schutz vor dem Passivrauchen gelegt. Dieses Gesetz mit seinen klaren und übersichtlichen Regelungen ist nach Jahren der Diskussion ein Meilenstein für den Gesundheitsschutz der nichtrauchenden Bevölkerung.

Dabei konnte die Unionsfraktion im parlamentarischen Verfahren erreichen, dass die Vorlage der Bundesregierung bezogen auf den Geltungsbereich um alle Verfassungsressorts auf deren eigenen Wunsch hin ergänzt wurde und sich die Auflagen dieses Gesetzes auf sie erstrecken. Der Deutsche Bundestag schafft für sich keine Sonderrechte, sondern setzt das, was er anderen auferlegt, auch selbst um. Das ist nur folgerichtig und trägt zur Akzeptanz der Regelungen bei. Auch der Jugendschutz wird weiter gestärkt, indem das Abgabealter für Tabakprodukte vom 16. auf das 18. Lebensjahr angehoben wird. Die Automatenhersteller erhalten die Auflage, die Umrüstung ihrer Anlagen in 16 und nicht wie ursprünglich vorgesehen in 22 Monaten zu realisieren. Damit können Jugendliche spätestens ab dem 01.01.2009 an Automaten keine Zigaretten mehr erhalten.

Die Union bekennt sich aus Überzeugung zu den föderalen Strukturen unseres Landes. Ein im Vorfeld abgestimmtes Maßnahmenpaket stellt sicher, dass sich Bundes- und Ländergesetzgebung nahtlos aneinanderreihen und einen wirksamen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens realisieren.