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Großer Erfolg für 2 Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Berlin – Zur Verabschiedung der Pflegereform erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner:

Heute haben wir im Deutschen Bundestag die Pflegereform verabschiedet. Das nun vorliegende Gesetz enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket zugunsten der pflegebedürftigen Menschen, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte.

Die häusliche Pflege wird durch bessere und neue Leistungen gestärkt. Die Pflegeleistungen werden insgesamt angehoben und dynamisiert. Neu eingeführt wird ein eigenständiger Leistungsanspruch für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Mit der Möglichkeit des Poolens von Pflegeleistungen in Wohngemeinschaften oder der Nachbarschaft werden sogenannte neue Wohnformen gefördert. Gestärkt wird auch die Rehabilitation vor und in der Pflege, dazu werden die Übergänge zwischen Krankenhaus, Reha-Einrichtung und häuslicher beziehungsweise stationärer Pflege deutlich verbessert.

Ein Herzstück der Reform bilden die Pflegestützpunkte, für deren wohnortnahe Einrichtung sich hoffentlich alle Bundesländer entscheiden werden. Hier sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend und unabhängig beraten werden – und zwar integriert und koordiniert. Dazu gehören zum Beispiel Kommunen, Sozialhilfeträger, örtliche Leistungserbringer, Pflegedienste und Ehrenamt. Das aufwendige Aufsuchen vieler einzelner Stellen zur Organisation der Pflege soll damit der Vergangenheit angehören. Die – soweit vorhanden – in den Pflegestützpunkten angesiedelten Pflegeberaterinnen und -berater erstellen einen auf den jeweiligen Pflegefall maßgeschneiderten Versorgungsplan und sorgen für dessen Umsetzung. Der ab 1. Januar 2009 bestehende Rechtsanspruch auf Pflegeberatung gilt auch, wenn noch kein Pflegestützpunkt in erreichbarer Nähe vorhanden ist.

Zum Aufbau des Stützpunktnetzes stehen insgesamt 60 Millionen Euro als Anschubfinanzierung zur Verfügung. Je Stützpunkt können 45.000 Euro – bei Einbindung des Ehrenamtes sogar 50.000 Euro gewährt werden. Leider hat die Union darauf bestanden, dass die ursprüngliche im Gesetzentwurf vorgesehene Gesamtfördersumme von 80 Millionen Euro um 20 Millionen Euro gekürzt wird. Deshalb werden 400 Stützpunkte weniger eine Anschubfinanzierung erhalten können. In den Stützpunkten können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen auch die erforderlichen Anträge auf Pflegeleistungen stellen, die von dort an die jeweiligen Leistungsträger weitergeleitet werden und von diesen unverzüglich zu entscheiden sind. Selbstverständlich kann die Pflegeberatung auch in der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen stattfinden. Wir sind davon überzeugt, dass sich das Konzept der Pflegestützpunkte durchsetzt, und dass es in absehbarer Zukunft in allen Bundesländern Pflegestützpunkte geben wird.

Wir sorgen mit der Pflegereform für mehr Transparenz und für mehr Qualität in der Pflege. Viele Einrichtungen haben von sich aus schon sehr viel getan, damit die Qualität in der Pflege verbessert wird. Allerdings gibt es auch Einrichtungen, in denen die Pflegequalität noch erhebliche Mängel aufweist.

Deshalb wird die Regelprüfung ab dem Jahr 2011 jährlich stattfinden. Es wird in erster Linie die Ergebnisqualität, das heißt, der Pflege- und Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen geprüft werden und zwar immer durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Erst an zweiter Stelle folgt die Kontrolle der Dokumentation. Geprüft wird grundsätzlich unangemeldet. Der MDK soll aber in Zukunft nicht nur prüfen, sondern die Einrichtungen auch beraten und Empfehlungen geben, wie Qualitätsmängel beseitigt werden können. Die Prüfergebnisse müssen in verständlicher Form veröffentlicht werden und über die Pflegekassen und Pflegestützpunkte zugänglich gemacht werden. Außerdem muss das Prüfergebnis in vereinfachter Form in den Einrichtungen sichtbar gemacht werden.

Leider konnten wir einige wichtige Neuerungen aufgrund der Blockade unseres Koalitionspartners in dieser Pflegereform nicht verwirklichen. Dazu gehört unser Vorschlag, für nahe Angehörige von Pflegebedürftigen zur Erstorganisation der Pflege, aber auch bei Verschlechterung der Situation eine bezahlte Freistellung von bis zu zehn Tagen zu ermöglichen, bleibt für uns bestehen. Unser Koalitionspartner war nicht bereit, dies mitzutragen.

Ebenso konnten wir den längst überfälligen Ausgleich der unterschiedlichen Risikoverteilung zwischen sozialer Pflegeversicherung und privater Pflegeversicherung nicht regeln, obwohl wir im Koalitionsvertrag einen Ausgleich der Risiken vereinbart hatten.

Beide Zweige der Pflegeversicherung bieten exakt die gleichen Leistungen. Allerdings hatte die private Pflegeversicherung im Jahr 2005 je 100 Versicherte nur Leistungen für 1,3 Pflegebedürftige, die soziale Pflegeversicherung dagegen Leistungen für 2,8 Pflegebedürftige aufzubringen. Das ist nicht gerecht und die SPD wird das 2009 genauso wieder aufgreifen wie eine gerechtere Finanzierung mit einer Bürgerversicherung auch in der Pflegeversicherung.

Dennoch, diese Reform ist ein großer Erfolg für die fast zwei Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.

Die Herausforderungen, die durch eine älter werdende Gesellschaft an das Wohnumfeld, die soziale Infrastruktur in den Städten und Gemeinden gestellt werden, müssen schon jetzt in Angriff genommen werden. Dafür sind die Länder und die Kommunen zuständig. Die Mitglieder der Landtage und die Stadt- und Gemeinderäte sind aufgefordert, soweit dies noch nicht geschehen ist, diese Herausforderungen anzunehmen. Alle politischen Ebenen müssen gemeinsam mit der Bevölkerung nach Lösungen suchen. Es muss für alle Menschen sichergestellt werden, dass auch dann, wenn sie auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind, sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dabei sollen sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, menschliche Zuwendung und eine menschenwürdige Pflege erfahren können.