Berlin – Zum Arbeitsentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Sozialhilfegesetzes (SGB XII) erklärt Markus Kurth, behindertenpolitischer Sprecher:
Der Arbeitsentwurf enthält eine weit reichende Verschlechterung für Studierende mit Behinderungen. Durch den Gesetzentwurf soll künftig der parallele Bezug von Grundsicherungsleistungen bei Erwerbsunfähigkeit und BAFöG abgeschafft werden. Auf die Grundsicherung sind aber gerade die Studierenden angewiesen, die aufgrund ihrer Handicaps einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben. Ihnen will die große Koalition nur noch in “besonderen Härtefällen” Hilfe auf Darlehensbasis gewähren. Diese Verschlechterung ist nicht akzeptabel. Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen durch sozialrechtliche Regelungen von der Aufnahme eines Studiums abgehalten werden. Gerade sie benötigen eine gute Ausbildung, um Teilhabemöglichkeiten am Erwerbsleben zu haben. Die Grundsicherung wurde von der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführt und sichert diejenigen Mitbürger ab, die aufgrund einer Behinderung oder aufgrund ihres Alters nicht erwerbsfähig sind. Ziel der Reform war es, eine dauerhaft soziale Absicherung außerhalb der Sozialhilfe ohne Rückgriff auf Einkommen und Vermögen von Angehörigen zu gewähren. Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf will die große Koalition die Grundsicherung wieder auf das Niveau der alten Sozialhilfe zurückführen.