Berlin – Zu den Forderungen des Arbeitgeberverbandes Pflege, mit der Einführung einer Greencard ausländische Pflegefachkräfte zu gewinnen, erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPDBundestagsfraktion Karl Lauterbach und die zuständige Berichterstatterin Hilde Mattheis:
Wenn eine Greencard für ausländische Pflegekräfte eingeführt werden soll, dann muss dies an klare Regeln geknüpft werden: Die Ausbildung ausländischer Bewerberinnen und Bewerber muss dem Niveau deutscher Standards entsprechen. Außerdem muss dem Arbeitgeberverband Pflege klar sein: Der kürzlich beschlossene Mindestlohn in der Pflege gilt auch für ausländische Kräfte. Das Lohnniveau ist ein wichtiger Indikator für die Attraktivität und den gesellschaftlichen Stellenwert eines Berufsfeldes. Eine leistungsgerechte Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege ist außerdem eine wichtige Voraussetzung für die Sicherung der Pflegequalität. Außerdem muss Beschäftigung in der Pflege sozialversicherungspflichtig abgesichert sein.
Unabhängig von der Anwerbung ausländischer Fachkräfte muss die Ausbildung von Pflegekräften in Deutschland verbessert werden. Ausbildende Pflegeeinrichtungen werden dadurch benachteiligt, dass die Ausbildungskosten in den Pflegesatz eingerechnet werden. In Zukunft muss die Ausbildung von Fachkräften so finanziert werden, dass die Versicherten beziehungsweise. Pflegebedürftigen nicht einseitig belastet werden und ausbildende Einrichtungen nicht den kompletten Mehraufwand alleine tragen müssen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, nach Paragraf 25 Altenpflegegesetz ein Umlageverfahren einzurichten, wenn es einen Mangel an Ausbildungsplätzen gibt. Rheinland-Pfalz praktiziert dieses Verfahren seit 2004 und hat damit die Altenpflegeausbildung nachhaltig gesichert.
Außerdem müssen die Arbeitgeber aktiver werden, um die Verweildauer in den Pflegeberufen zu erhöhen. Gefragt ist hier ein modernes Personalmanagement, das gute Arbeitsbedingungen schafft. Dazu gehören betriebliche Gesundheitsförderung, Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung, eine angemessene Arbeitszeitgestaltung und bedarfsgerechte Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.