Berlin – Die heutige Entscheidung des Bundesrates über eine neue Gebührenordnung für zahnärztliche Leistungen (GOZ) kommentiert der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:
“Mit dieser Novelle wird leider die Gelegenheit verpasst, eine moderne Gebührenordnung auf betriebswirtschaftlicher Kalkulationsgrundlage zu entwickeln. Sie ist daher auch keine Vorentscheidung für die angekündigte neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei der eine grundlegende Strukturreform bevorsteht.
Tatsache ist: Durch die GOZ-Novelle werden alle Patienten, auch die gesetzlich Versicherten, deutlich höher belastet. Die Kosten werden voraussichtlich um 14 bis 20 Prozent steigen. Die PKV sieht jedoch beim Honorarvolumen für die Zahnärzte keinerlei Nachholbedarf. Die Honorare aus der GOZ sind in den vergangenen Jahren bereits überdurchschnittlich stark gestiegen. So wuchsen die Ausgaben der PKV für Zahnmedizin in den letzten 10 Jahren um 36 Prozent, also mehr als das Doppelte der allgemeinen Preissteigerung, die im selben Zeitraum bei 17 Prozent lag.
Der PKV-Verband bedauert, dass die GOZ-Novelle keine ‘Öffnungsklausel’ für Vertragsverhandlungen zwischen PKV und Zahnärzten enthält. Diese Klausel ist jedoch notwendig, um über die starren Strukturen der staatlichen Gebührenordnung hinaus partnerschaftliche Regelungen zu Qualitätsstandards sowie Mengen und Preisen in der Behandlung der Patienten vereinbaren zu können. Die PKV lädt die Zahnärzteschaft weiterhin dazu ein, hier gemeinsam neue Wege zu suchen.”