Düsseldorf – Die nordrheinische Ärzteschaft lehnt eine Aufnahme nicht-ärztlicher Berufe in die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entschieden ab. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf. Gebührenordnungen wie die GOÄ seien Wesensmerkmal der freien Berufe, die GOÄ im Speziellen der übergeordnete Orientierungsmaßstab für die ärztliche Honorierung.
Seit vielen Jahren setzen sich auch die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte für eine grundlegende Novellierung der im Grundsatz seit 1983 unveränderten GOÄ ein. Nach ihrer Ansicht darf dies aber nicht mit einer Aufweichung der GOÄ einhergehen. Verweise der Gebührenordnungen anderer Berufe auf die GOÄ sind von der Forderung der nordrheinischen Ärzte nicht berührt.
Die Delegierten sprachen sich zudem dafür aus, dass die in der GOÄ beschriebenen ärztlichen Leistungen „hinsichtlich ihrer Anforderungen inhaltlich klar beschrieben werden, ohne durch den Bezug auf einzelne Facharztbezeichnungen bestimmte (Fach-)Arztgruppen ab- oder auszugrenzen“.