Berlin – Anlässlich des zweiten Werkstattgesprächs zum Thema Glücksspielsucht erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Glücksspielsucht ist keine Randerscheinung – bis zu 400.000 Menschen sind davon in Deutschland betroffen.
Häufig geht die Sucht mit schwerwiegenden Folgen wie dem Zerfall von Familien, Trennung vom Partner und Suizidversuchen einher. Glücksspielsucht verursacht zudem wirtschaftliche Notlagen als Folge einer erheblichen Verschuldung, die nicht selten auch zu sozialer Verelendung führt. So belegen Zahlen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, dass nur ein Viertel der pathologischen Glücksspieler nicht verschuldet ist, ein weiteres Viertel jedoch Schulden von mehr als 25.000 Euro hat.
Es ist notwendig, Abhängigen Hilfen zum Ausstieg aus der Sucht zu geben und andere davor zu bewahren, glücksspielsüchtig zu werden. Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist ein Schritt auf dem Weg dahin. Die Schaffung flächendeckender Angebote zur Suchtprävention und -behandlung ist ebenso notwendig wie eine konsequente Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen und die Schließung von Gesetzeslücken. So muss vor allem im Sinne eines umfassenden Glücksspielrechts auch das gewerbliche Automatenglücksspiel gesetzlich als Glücksspiel eingeordnet werden. Erste Erhebungen belegen, dass es sich bei den Geldspielautomaten um die Glücksspielform mit dem höchsten Suchtpotenzial handelt.