Berlin – Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Sportwetten-Monopol erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Prävention von Spielsucht eine deutlich grössere Rolle spielen muss, wenn das staatliche Glücksspielmonopol erhalten bleiben soll. Die Länder müssen diese Vorgaben berücksichtigen, wenn sie am 15. Dezember über die Zukunft des Monopols beraten. Eine Aufgabe des Monopols im Bereich der Sportwetten würde den Markt erweitern und kann deswegen kein Beitrag zur Stärkung der Suchtprävention sein. Zumal von Sportwetten eine grössere Suchtgefahr ausgeht als zum Beispiel von Lotto.
Das Urteil zeigt zudem den Handlungsbedarf im Bereich der Geldspielautomaten. Wenn das Monopol mit der Suchtprävention gerechtfertigt wird, kann eine zunehmende Ausbreitung der Geldspielautomaten, von denen eine besonders grosse Suchtgefahr ausgeht, nicht hingenommen werden. Die Bundesregierung muss nun endlich die Studie zur Evaluierung der letzten Novelle der Spielverordnung von 2006 veröffentlichen, damit wir daraus die Konsequenzen ziehen können.