Berlin – Angesichts der öffentlichen Diskussion um eine Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems macht die ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände darauf aufmerksam, dass auf alle Arzneimittel der volle Mehrwertsteuersatz erhoben wird. Im Gegensatz zu Lebensmitteln oder Büchern, für die der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt, werden Medikamente mit 19 Prozent belastet. Der Fiskus sammelt das Geld in der Selbstmedikation vom Apothekenkunden, bei einem rezeptpflichtigen Arzneimittel von der jeweiligen Krankenkasse ein.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dürfte im Jahr 2010 laut ABDA-Hochrechnung rund 4,6 Mrd. Euro an Mehrwertsteuer auf Arzneimittel an den Finanzminister überweisen. Im Achtmonatszeitraum von Januar bis August dieses Jahres waren es bereits 3,0 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 wurde die GKV insgesamt mit 4,5 Mrd. Euro Mehrwertsteuer auf Arzneimittel belastet. Damit zahlte die GKV im Jahr 2009 mehr Geld an den Finanzminister, als sie für die 21.500 öffentlichen Apotheken mit 147.000 Beschäftigten ausgab (4,2 Mrd. Euro).
Dass der volle Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel erhoben wird, ist europaweit keineswegs üblich. Im Gegenteil: Zusammen mit Dänemark und Bulgarien gehört Deutschland zu den Ausnahmen. Beispiel Niederlande: Der volle Mehrwertsteuersatz beträgt auch 19 Prozent. Doch dort, wo einige Versandapotheken mit verschiedenen Geschäftsmodellen den deutschen Markt bedienen, wird vom holländischen Staat nur 6 Prozent Mehrwertsteuer auf Medikamente erhoben.
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