Berlin –
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) wurde heute vom Bundestag beschlossen. Für die Hochschulmedizin ist das Gesetz vor allem wegen der neuen Regelungen zu den Hochschulambulanzen wichtig, die bereits zum 1. Juli 2015 in Kraft treten werden. Das Gesetz verbessert den Rechtsrahmen für die ambulante Versorgung an Universitätskliniken. Ob sich auf dieser Grundlage die finanzielle Lage der Hochschulambulanzen deutlich bessern wird, liegt nun entscheidend an dem Ausgang der Verhandlungen mit den Kassenärzten und den Krankenkassen.
„Unter dem Strich ist das eine gute Reform des Rechtsrahmens der Hochschulambulanzen“, sagt Prof. Michael Albrecht, Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). „Viele für uns wichtige Punkte wurden umgesetzt. Ein Unsicherheitsfaktor bleibt aber, wie sich Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen zu den Neuregelungen verhalten werden. Davon wird am Ende abhängen, ob die von der Politik in Aussicht gestellten 265 Millionen wirklich in die Hochschulambulanzen fließen“, ergänzt Albrecht.
Die Neuregelung räumt den Hochschulambulanzen erstmals ausdrücklich einen eigenen Versorgungsauftrag ein. Dies betrifft Patienten, die aufgrund der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung einer speziellen Untersuchung oder Behandlung an Universitätsklinika bedürfen. Das sind u.a. Menschen, die an besonders komplexen oder seltenen Erkrankungen leiden und dafür auf den Zugang zu universitären Spezialsprechstunden angewiesen sind.
„Die wichtige Rolle der Hochschulambulanzen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung schwerer und seltener Erkrankungen wird nun endlich gesetzlich anerkannt. Nun kommt es darauf an, den gesetzlichen Rahmen in der Selbstverwaltung gut auszufüllen. Unsere hochwertigen ambulanten Versorgungsangebote, die für viele Patienten absolut unverzichtbar sind, müssen finanziell abgesichert werden“, so Prof. Dr. Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages.
Zur Finanzierung der Behandlungen in den Hochschulambulanzen werden derzeit mit den Krankenkassen sogenannte „Fallzahlobergrenzen“ festgelegt. Sie legen fest, wie viele Patienten in den Hochschulambulanzen behandelt werden dürfen. Liegt die Zahl der behandelten Patienten über dieser vereinbarten Zahl, werden die erbrachten Leistungen nicht vergütet. Hierin liegt eine wesentliche Ursache für die aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Uniklinika. Denn die Fallzahlen liegen seit Jahren über den starren Fallzahlobergrenzen, da sowohl die Patienten als auch die zuweisenden Ärzte die Angebote in Hochschulambulanzen immer stärker nachfragen. Verschärft wird dieses Problem noch dadurch, dass die Entgelte für einzelne Behandlungen oft viel zu niedrig sind.
Die Finanzwirkung der neuen Regelungen wird entscheidend davon abhängen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen sachgerechte Regelungen für den Zugang zu den Hochschulambulanzen und deren Finanzierung festlegen. Denn die Selbstverwaltungspartner müssen die Patientengruppen vereinbaren, die unter den neuen Versorgungsauftrag fallen.
Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „infratest dimap“ im Auftrag des VUD hatte kürzlich gezeigt, dass über 90 Prozent der Befragten die Arbeit der Hochschulambulanzen als wichtig ansahen. Fast jeder Fünfte war dort bereits Patient.
Neun von zehn Patienten waren mit der Behandlung zufrieden. Besonders geschätzt werden Fachwissen, Spezialisierung und moderne Ausstattung der universitären Einrichtungen. Die Umfrage unterstreicht die Bedeutung der Hochschulambulanzen für die überregionale medizinische Versorgung.
Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und der MFT Medizinischer Fakultätentag vertreten die Interessen der 33 Universitätsklinika sowie der 37 Medizinischen Fakultäten in Deutschland. Ihr Dachverband ist die Deutsche Hochschulmedizin e.V. Gemeinsam stehen die Verbände für Spitzenmedizin, erstklassige Forschung sowie die international beachtete Medizinerausbildung und Weiterbildung.