MARLBOROUGH, Massachusetts und BERLIN, Deutschland – Der GKV-Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, hat ReWalk (Nasdaq: RWLK) seine Entscheidung mitgeteilt, das ReWalk Personal 6.0 Exoskelett-System in das deutsche Hilfsmittelverzeichnis gemäß § 139 SGB V aufzunehmen. Die Publikation im Bundesanzeiger folgt in Kürze. Das Hilfsmittelverzeichnis ist ein umfassendes Verzeichnis aller medizinischen Hilfsmittel, deren Kosten grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen werden können. Aufgrund dieser Entscheidung umfasst die Leistungspflicht in Kürze auch ReWalk, das dann bei den Krankenkassen für Versicherte auf Einzelfallbasis beantragt werden kann.
Das ReWalk Personal wurde für das Hilfsmittelverzeichnis als innovatives Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich beantragt und wird in einer neuen Unterkategorie der Produktgruppe 23 (Orthesen) aufgeführt werden.
Die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis ist ein bedeutender Meilenstein, der es künftig in der GKV versicherten Paraplegikern ermöglichen wird, das ReWalk-System zu beantragen, um wieder aufrecht stehen und gehen zu können. Auf Basis einer ärztlichen Verordnung und einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kann die gesetzliche Krankenkasse in Kürze unkompliziert die Entscheidung über die Kostenübernahme für den Kauf und die Ausbildung im Gebrauch des Systems treffen. Neunzig Prozent der deutschen Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert.
„Wir freuen uns, dass das deutsche Gesundheitssystem diese technische Innovation ins Hilfsmittelverzeichnis aufnimmt, die das Leben der Versicherten im ganzen Land verändern wird”, sagte Larry Jasinski, CEO von ReWalk. „Das ist eine richtungsweisende Entscheidung, die für die fortschrittliche Strategie der GKV spricht, und die für alle Personen mit Rückenmarksverletzung in dem Land von unermesslicher Tragweite ist. Es ist uns eine Freude bekanntgeben zu können, dass Patienten in Kürze im Rahmen der geltenden Erstattungsregeln Zugang zu den ReWalk-Systemen haben werden.”
Die Entscheidung des GKV-SV folgt auf eine ähnliche Ankündigung der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV aus dem Jahr 2017, welche die Verordnungsfähigkeit des ReWalk im System der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften bestätigt hat. Seit seiner CE-Zertifizierung 2012 arbeitet ReWalk daran, mit Versicherungsunternehmen aus der EU Richtlinien für Krankenversicherte zu vereinbaren.
Für weitere Informationen über das ReWalk 6.0 System besuchen Sie bitte: www.rewalk.com
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link:
rewalk.com/de/gkv-spitzenverband-gibt-aufnahme-des-rewalk-6-0-systems-in-das-hilfsmittelverzeichnis-bekannt