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GKV-Spitzenverband lässt erstes QM-Verfahren für die ambulante Rehabilitation zu

QReha ambulant 1.0

Mannheim – „QReha ambulant“ heißt das erste Qualitätsmanagement-Verfahren, das der GKV-Spitzenverband speziell für ambulante Rehabilitationseinrichtungen akkreditiert hat. Seit Februar 2014 können ambulante Rehaeinrichtungen damit ein offiziell anerkanntes Zertifizierungsverfahren auswählen, das die von den Leistungsträgern aufgestellten Forderungen vollständig berücksichtigt.

Stationäre Rehabilitationseinrichtungen sind seit mehreren Jahren verpflichtet, ihr Qualitätsmanagementsystem zertifizieren zu lassen. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), die entscheidet, welche Qualitätsmanagementverfahren für die Erfüllung der Zertifizierungspflicht zugelassen sind. Ist eine stationäre Rehaklinik nicht zertifiziert, darf sie nicht mehr von den gesetzlichen Leistungsträgern belegt werden. Im Bereich der ambulanten Reha ist die Notwendigkeit für eine Zertifizierung etwas weniger scharf gefasst. Hier gilt, dass nicht zertifizierte Einrichtungen unangekündigte Prüfungen durch die Leistungsträger erhalten können. Wenn diese Prüfungen negativ ausfallen, können sie ihre Zulassung verlieren.

Da es bislang keine speziell für die ambulante Reha zugelassenen Zertifizierungsverfahren gab, gilt bisher die Regelung, dass die Leistungsträger auf ihre eigenen Prüfungen verzichten, wenn eine ambulante Rehaeinrichtung nach einem von der BAR anerkannten Verfahren zertifiziert ist. Für die Zulassung von speziell auf ambulante Rehabilitationseinrichtungen ausgelegten Zertifizierungsverfahren ist nicht die BAR, sondern der GKV-Spitzenverband zuständig. Dieser hat nun erstmals ein Verfahren akkreditiert, das primär auf die Anforderungen an ambulante Rehabilitationseinrichtungen ausgerichtet ist.

Mit QReha ambulant liegt nun ein Verfahren vor, mit dem die Pflicht zum Nachweis eines Qualitätsmanagements gemäß der “Vereinbarung zur externen Qualitätssicherung und zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in der Rehabilitation nach § 137 d SGB V” erfüllt werden kann. Gemäß dieser Verordnung haben Einrichtungen der ambulanten Rehabilitation bis zum 6. Juli 2014 ein funktionierendes Qualitätsmanagement in ihrer Einrichtung nachzuweisen.

Das Zertifizierungsverfahren besteht aus einem sechsseitigen Anforderungskatalog, der beschreibt, welche Qualitätsstrukturen ambulante Rehaeinrichtungen entwickeln und umsetzen müssen. Die Zertifizierung ist mit einem ein- bis dreitägigen Audit verbunden, in dem unabhängige Prüfer die Erfüllung der Anforderungen bewerten. Das Zertifikat hat eine Laufzeit von drei Jahren. Die Zertifizierungskosten liegen je nach Größe der ambulanten Einrichtung zwischen 2.000 und 4.000 Euro.

Nähere Informationen zum Verfahren QReha ambulant finden sich auf der Website www.qreha.de