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GKV-FKG: Kernproblem der Lieferengpässe angehen!

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.

Berlin – Das geplante Gesetz ändert nichts am Kernproblem der Lieferengpässe: „Solange der Gesetzgeber nicht die verminderte Anbietervielfalt durch Rabattverträge als eine Ursache für die Lieferengpass-Problematik angeht, wird sich die Versorgungssituation nicht wesentlich verbessern“, konstatiert BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen.

„Es fehlt eine gesetzliche Regelung für die Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen und verpflichtende Zuschläge an mindestens drei Anbieter. Reine ordnungspolitische Regelungen und noch mehr Regulierung führen nicht zu einer besseren Versorgung. Der Kern des Problems wird leider komplett außer Acht gelassen. Es wird an Symptomen herumgedoktert, anstatt die Krankheit Lieferengpässe zu behandeln. Verantwortlich für Lieferengpässe sind zum Teil politisch hausgemachte Rahmenbedingungen, bei denen immer weniger Anbieter auf noch weniger Wirkstoffhersteller zurückgreifen müssen, weil die großen Kassen durch ihre Marktmacht den Preis beeinflussen.

Fakt ist: Rabattverträge sind mitverantwortlich für Lieferengpässe von Arzneimitteln. Sie führen zu einer Marktverengung. Wenn es immer weniger Anbieter gibt, können diese im Fall von Lieferengpässen die fehlenden Kapazitäten nicht ausgleichen. Das hat der BPI bereits im März vergangenen Jahres mit einem Gutachten belegt. Dass mit den finalen Änderungsanträgen zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) dieser Umstand weder klar benannt, noch mit sinnvollen Vorschlägen konstruktiv angegangen wurde, ist eine vertane Chance. Die Bundesregierung vernachlässigt damit die Grundversorgung mit Arzneimitteln“, so Dr. Kai Joachimsen. „Die Zeit läuft uns davon, und das Problem der Lieferengpässe wird in den nächsten Jahren weiter an Brisanz gewinnen. Wir hatten bereits im Dezember 2019 fünf effektive Maßnahmen gegen Arzneimittellieferengpässe vorgeschlagen.“

„Gut ist, dass unter bestimmten Bedingungen für Reserveantibiotika automatisch ein Zusatznutzen gelten soll. Die Wirkstoffe sollen im Bewertungsverfahren gesondert behandelt werden. Dieser Anreiz im Bereich Antibiotika ist ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus müssen Besonderheiten in der Nutzenbewertung aber auch für andere versorgungsrelevante Arzneimittelgruppen gelten, insbesondere für Arzneimittel mit einer Genehmigung für die pädiatrische Verwendung (PUMA)“, betont Dr. Kai Joachimsen.