Berlin – Anlässlich der Verabschiedung des Gewebegesetzes im Bundestag erklärt Dr. Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss:
Die Bundesregierung täuscht die Öffentlichkeit. Die Kommerzialisierung menschlicher Gewebe ist mit dem Gewebegesetz anders als behauptet keinesfalls ausgeschlossen. Im Gegenteil: Es ist Gewebeeinrichtungen nach diesem Gesetz möglich, eine übliche arzneimittelrechtliche Zulassung für Gewebetransplantate zu beantragen. Damit wird auch der Handel mit Geweben zulässig. Problematisch ist auch, dass anders als bei Organen keine Kriterien für die Vergabe von Geweben festgelegt wurden. Damit entscheidet dann nicht die Bedürftigkeit des Patienten darüber, wer knappe Gewebe bekommt, sondern seine finanziellen Möglichkeiten.
Die von der Union gegen die SPD durchgesetzten Änderungsanträge waren zweifellos wichtig, dennoch haben sie die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers eben nicht wirksam ausgeschlossen.