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Gewebegesetz darf nicht zum Wettbewerbsnachteil für deutsche Forscher werden

Anhörung hat die vielfältige Kritik an der für die deutsche Wissenschaft problematischen Umsetzung gezeigt

Berlin – Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Gewebegesetz im Deutschen Bundestag erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Katherina Reiche MdB, und der zuständige Berichterstatter in der AG Bildung und Forschung, Michael Kretschmer MdB:

Das Gewebegesetz darf nicht zur Innovationsbremse für die klinische Forschung in Deutschland werden. Wir begrüßen, dass mit der EG-Richtlinie einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards gesetzt werden. Allerdings geht aus forschungspolitischer Sicht der vorgelegte Gesetzentwurf weit über eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht hinaus.

Die Anhörung hat die vielfältige Kritik an der für die deutsche Wissenschaft problematischen Umsetzung gezeigt. Klinische Forschung in Deutschland muss mit vertretbarem Aufwand möglich bleiben und die Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung sollen schnell in die Anwendung gelangen. Unnötige Bürokratie und Mehrkosten für medizinische Einrichtungen konterkarieren nicht nur die forschungspolitischen Bemühungen, die klinische Forschung in Deutschland voranzubringen, sondern beeinträchtigen auch die Entwicklungschancen der Gewebemedizin, die großes Innovationspotential besitzt und in die Patienten große Hoffnungen setzen.

Die deutsche Forschung befürchtet Wettbewerbsnachteile, weil Deutschland mit der Umsetzung der EG-Richtlinie über das Arzneimittelgesetz und das Transplantationsgesetz einen europäischen Sonderweg bestreiten will. Andere Länder, etwa Österreich, planen eine 1:1-Umsetzung über ein eigenes Gewebegesetz mit differenzierten Verordnungen, die der Unterschiedlichkeit von Zellen, Geweben und Organen besser Rechung tragen. Laut der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist die Sicherheit von Gewebetransplantaten durch jahrelange Praxis eindeutig erwiesen. Herzklappen, große Gefäße oder Augenhornhäute würden lediglich konserviert und zwischengelagert. Sie unterschieden sich im Kern von Arzneimitteln, insofern sei es nicht nachvollziehbar, warum sie wie Arzneimittel behandelt werden sollen.

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie 2004/23/EG zur Feststellung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen um, sofern dies nicht schon im Arzneimittelgesetz (12. und 14. Novelle des AMG) geschehen ist.