Hamburg – “Kinder und Jugendliche bedürfen eines besonderen Schutzes vor den Gefahren des Rauchens oder auch des Alkoholkonsums”, so Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks. “Dabei geht es nicht nur um direkte Einwirkungen, wie z.B. durch das Passivrauchen. Es geht auch darum, Kindern gute Vorbilder zu liefern und sie vor schlechten zu schützen. Aus diesem Grund unterstütze ich die Anträge für ein Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen. Denn niemand muss gerade auf einem Spielplatz rauchen oder Alkohol konsumieren.”
Im Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz ist in erster Linie das Rauchverbot in geschlossenen Räumen geregelt und nicht ein Rauchverbot auf Flächen unter freiem Himmel. Aus Sicht der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz bestände eine Möglichkeit zur Regelung darin, wenn ein generelles Alkohol- und Rauchverbot in die Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen aufgenommen werden könnte. Senatorin Prüfer-Storcks hat diesbezüglich bereits Kontakt mit Jutta Blankau, Senatorin der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt aufgenommen.
Auch wenn sich ein solches Rauchverbot vermutlich nicht lückenlos überwachen lässt, so wird dadurch jedoch unmissverständlich klargestellt, dass Rauchen und Trinken auf Kinderspielplätzen kein akzeptiertes Verhalten ist, so Prüfer-Storcks.