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Gesundheitssenatorin Lompscher: G-BA-Beschluss ist Sieg für die Qualität in Perinatalzentren

Pressemitteilung

Berlin – Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher begrüßt die gestrige Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Erhöhung der Mindestfallzahlen für die Versorgung extremer Frühchen. Der G-BA hatte beschlossen, dass ab dem nächsten Jahr nur noch die Krankenhäuser Früh- und Neugeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm versorgen, die mindesten 30 solcher betreuungsintensiven Frühchen pro Jahr behandeln. Derzeit müssen lediglich 14 Fälle pro Jahr nachgewiesen werden.

“Ein Sieg für die Qualität und ein deutliches Zeichen, dass Konzentration mancher Gesundheitsleistungen auf wenige Zentren medizinisch sinnvoll und notwendig ist. Jetzt werden wir wieder eine Konzentration auf die Anbieter bekommen, die wir bis 2005 in Berlin hatten und die über die größten Erfahrungen bei der Versorgung der Frühchen verfügen. Die Neuregelung wird dazu beitragen, dass wir weniger Todesfälle unter den Frühchen und weniger Kinder mit lebenslanger Behinderung zu beklagen haben”, so Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher.

2005 hat der G-BA seine erste Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen beschlossen – zunächst noch ohne Mindestmenge. Seitdem wird in Berlin darum gerungen, welche Krankenhäuser als Perinatalzentrum anerkannt werden und sich damit an der hoch vergüteten Versorgung der knapp 300 sehr untergewichtigen Frühgeborenen beteiligen dürfen.

Statt drei Perinatalzentren mussten die Krankenkassen zum Jahreswechsel 2009/2010 in Berlin sieben Krankenhausstandorte im höchsten Versorgungssegment anerkennen. Auch vor dem Berliner Verwaltungsgericht konnte der Senat die Konzentration der Leistungen auf drei Standorte nicht durchsetzen. Die Einführung einer ausreichend hohen Mindestfallzahl als wichtiges Element der Qualitätsvorgaben durch den G-BA war aus Sicht der Berliner Gesundheitsverwaltung daher dringend geboten.

Die vom G-BA vorgeschriebene Qualitätssicherung in der Früh- und Neugeborenenversorgung ist für Berlin insgesamt von großem Vorteil, denn neben Mindestfallzahlen regelt die Vereinbarung auch viele andere Voraussetzungen für die Versorgung, wie z. B. die personelle und technische Ausstattung der Perinatalzentren und die Zugriffsmöglichkeiten auf andere Fachdisziplinen.

(Zur Veranschaulichung die Leistungszahlen der Berliner Krankenhäuser aus dem Jahr 2008 in einer Grafik in der pdf-Version)