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Gesundheitsrisiken durch Solarien – vermehrt Jugendliche betroffen

Gesundheitsbehörde stellt Umfrage-Ergebnisse unter Hautärzten vor; Schnieber-Jastram unterstützt gesetzliches Nutzungsverbot für Jugendliche

Hamburg – Im Rahmen der derzeit in Hamburg statt findenden 5. Internationale Konferenz der Europäischen Gesellschaft zur Hautkrebsprävention (Euroskin) stellt die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) die Ergebnisse einer Umfrage unter Hamburger Hautarztpraxen zu Verbrennungsfällen in Sonnenstudios vor. Hintergrund ist der Umstand, dass in Hamburg in den vergangenen eineinhalb Jahren vermehrt Verbrennungen in Sonnenstudios durch Berichte von Betroffenen, Polizei und Gesundheitsämtern bekannt geworden sind. Besorgniserregend ist, dass dabei viele Jugendliche betroffen waren. Die Gesundheitsbehörde hat dies zum Anlass genommen und alle Hamburger Hautarztpraxen nach Verbrennungsfällen durch Solarien befragt. Ziel war, eine Einschätzungen über die Häufigkeit von Verbrennungen in Hamburg zu erhalten sowie Hinweise auf die Betroffenheit von Jugendlichen. Die Fragebogenumfrage wurde jetzt abgeschlossen.

Die Beteiligung der rund 100 angeschriebenen Praxen war gut. Die Rücksendequote liegt bei 66 Prozent und zeigt das hohe Interesse an diesem Thema. In über 85 Prozent dieser Praxen sind Menschen mit Verbrennungen durch Solarien behandelt worden. Die von den Praxen genannten geschätzten Fallzahlen ergeben eine Spanne zwischen 158 und 390 für ganz Hamburg innerhalb eines Jahres. Der Mittelwert liegt bei 274 Fällen, wovon rund ein Drittel auf Jugendliche entfiel.

Knapp 90 Prozent der Dermatologen stufen das Problem allgemein als groß bzw. mittel ein. Die große Mehrheit von 92 Prozent hält die Bevölkerung nicht für ausreichend aufgeklärt und über 76 Prozent sprachen sich für ein Nutzungsverbot von Solarien für Jugendliche aus.

Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Gesundheitssenatorin Birgit Schnieber-Jastram: “Diese Ergebnisse sind alarmierend. Sie zeigen deutlich einen Bedarf an stärkerer Aufklärung der Bevölkerung auf, um das Bewusstseins für die möglichen Risiken von Solarien und durch UV-Strahlung allgemein zu schärfen. Hier wird die Gesundheitsbehörde ihr entsprechendes Informationsangebot verstärken. Außerdem sehen wir uns in unseren Bemühungen gestärkt, die Jugendliche besser vor möglichen Gesundheitsrisiken zu schützen, indem wir für ein gesetzliches Nutzungsverbot eintreten.”

Bei nicht wenigen Jugendlichen – besonders Mädchen – gehört heutzutage eine gewisse Bräune zum guten Aussehen dazu, diese kommt auch aus dem Sonnenstudio. Eine häufige und zu intensive Nutzung von Sonnenstudios ist aber gesundheitlich nicht unbedenklich: erhöhtes Hautkrebsrisiko, vorzeitige Alterung der Haut, mögliche Augenschäden und u.U. behandlungsbedürftige Verbrennungen können die Folge sein. Die häufige Nutzung von Solarien durch Jugendliche ist besonders deshalb kritisch, weil Kinder und Jugendliche empfindlicher auf UV-Strahlung reagieren als Erwachsenen und übermäßige UV-Expositionen vermieden werden sollten.

Sonnenstudios unterliegen keiner gesetzlichen Überwachung. Für einen besseren Schutz vor den gesundheitlichen Risiken der künstlichen UV-Strahlung haben 2003 das Bundesamt für Strahlenschutz, die Strahlenschutzkommission, Betreiberverbände und medizinische Hautschutzinitiativen das Siegel ‚Zertifiziertes Solarium’ begründet. Es legt die Anforderungen fest u.a. für Geräte, den Betrieb und die Beratung. Diese Initiative des sog. Runder Tisch Solarien (RTS) ist jedoch von der Branche kaum angenommen worden. In Hamburg sind – und dies auch erst seit kurzem – von etwa 100 Sonnenstudios lediglich vier zertifiziert. Auch bundesweit hat sich diese freiwillige Maßnahme zum Gesundheitsschutz nicht durchgesetzt.

Eine gesetzliche Regelung zu Sonnenbänken und insbesondere ein Verbot zur Nutzung für Kinder und Jugendliche Jahren wird aufgrund der wissenschaftlichen Studienergebnisse zur UV-Strahlung und der Hautkrebsentwicklung von den maßgeblichen internationalen und nationalen Institutionen dem Gesetzgeber empfohlen bzw. gefordert (z.B. Weltgesundheitsorganisation WHO, International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ICNIRP, Wissenschaftlicher Ausschuss ‚Konsumgüter’ der Europäischen Kommission EU-SCCP, European Society of Skin Cancer Prevention (Euroskin), Deutsche Krebshilfe, Strahlenschutzkommission SSK, Bundesamt für Strahlenschutz BfS).

Aktuell bereitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Umweltgesetzbuch – Teil: Schutz vor nichtionisierender Strahlung – ein Nutzungsverbot von Sonnenstudios für Jugendliche unter 18 Jahren vor. In einer Durchführungsverordnung sollen Qualitätskriterien für den Betrieb von Sonnenstudios verbindlich verankert werden.

Auf der Mittwoch zu Ende gehenden 5. Internationale Konferenz der Europäischen Gesellschaft zur Hautkrebsprävention (Euroskin) in Hamburg werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu UV-Strahlung und Hautkrebs, die Gesundheitsrisiken von Solarien und der Bedarf nach harmonisierten rechtlichen Regelungen vorgestellt und diskutiert. Informationen zur Konferenz auch direkt unter: http://www.euroskin.eu