Berlin – Zur Verabschiedung der Gesundheitsreform durch den Deutschen Bundestag erklärt der Geschäftsführer des Branchenverbands Pro Generika, Hermann Hofmann:
“Die Koalition hat sich der zentralen Aufgabe komplett verweigert, in der Arzneimittelversorgung einen wettbewerblichen Ordnungsrahmen zu setzen. Wenn die Arzneimittelversorgung in Zukunft über Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern geregelt werden soll, müssen für die Krankenkassen das Wettbewerbs- und das Kartellrecht gelten. Genau das ist aber nicht geschehen.
Stattdessen hat die Koalition lediglich ein paar Placebo-Paragraphen eingeführt. Die Krankenkassen unterliegen nach wie vor auch dann nicht dem nationalen Kartellrecht, wenn sie unternehmerisch handeln. So haben sie in Zukunft freie Hand für Knebelverträge. Dieser schwerwiegende Makel haftet dem Reformgesetz an. Die Bezeichnung Wettbewerbsstärkungsgesetz ist ein Etikettenschwindel.
Es ist bedauerlich, dass Wirtschaftminister Glos dieser Entwicklung tatenlos zugesehen hat, und erst als alles entschieden war, mit einer Alibi-Aktion die Forderungen des Bundeskartellamts und der Arzneimittelhersteller übernommen hat.”