Berlin – Zur mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden privater Krankenversicherungsunternehmen erklärt PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach:
Insgesamt haben 30 Unternehmen, die zusammen 95 Prozent der privat Krankenversicherten repräsentieren, Verfassungsbeschwerden gegen die sie betreffenden Neuregelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingereicht.
Die Verfassungsbeschwerden richten sich u.a. gegen den Zwang zur Einführung eines subventionsbedürftigen Basistarifs, die massive Einschränkung der Wahlmöglichkeit von Angestellten zwischen GKV und PKV und das Angebot von Wahl- und Zusatzversicherungen, die vom einheitlich definierten Leistungskatalog abweichen, durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Diese Eingriffe führen in ihrer Summe zu unvertretbaren Belastungen für die gut 8,6 Mio. Privatversicherten sowie für die Unternehmen der privaten Krankenversicherung. Damit überschreiten diese Eingriffe die Grenze des grundrechtlich Zulässigen.
Die privaten Krankenversicherungen sind voller Zuversicht nach Karlsruhe gegangen. Die mündliche Verhandlung durch das Bundesverfassungsgericht hat sie in ihrer Zuversicht bestärkt. Das Gericht hat die Argumente der Beschwerdeführer in der ausführlichen mündlichen Verhandlung aufgenommen. Die Entscheidung des Gerichts bleibt nun abzuwarten.