Berlin – Zu den heutigen Meldungen zu internen Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums, wonach für privat Pflegeversicherte ein durchschnittlicher Beitragsanstieg von rund 18 Euro geplant sein soll, erklärt der Direktor des PKV-Verbandes Volker Leienbach:
“Für Ausgleichszahlungen der privat Pflegeversicherten zugunsten der defizitären umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung (SPV) gibt es weder eine sachliche noch eine verfassungsrechtliche Legitimation.
Fakt ist, dass die privat Pflegeversicherten eine im Durchschnitt um ein Drittel höhere Prämie als die gesetzlich Pflegeversicherten zahlen, indem sie für das mit dem Alter steigende Pflegerisiko Alterungsrückstellungen aufbauen. Von ihnen zu verlangen, zusätzlich auch noch die fehlende demografische Vorsorge in der SPV auszugleichen, würde diejenigen bestrafen, die bereits Vorsorge betreiben.
Fakt ist weiter, dass die umlagefinanzierte SPV erkennbar an ihre Grenzen gekommen ist. Statt das Umlageverfahren durch Leistungsausweitungen in der SPV, wie geplant, noch weiter auszubauen und damit die Lastenverschiebung auf die Jüngeren ungebremst weiter fortzusetzen, muss jetzt mit dem Umstieg auf Kapitaldeckung begonnen werden – darin sind sich alle Wissenschaftler einig. Würde die private Pflegeversicherung (PPV) jetzt geschwächt, wäre dies das Gegenteil einer zukunftsorientierten, generationengerechten Reform für die Pflegeversicherung.
Vollkommen unverständlich ist zudem, dass das Bundesgesundheitsministerium unbeirrt an Plänen für einen Finanzausgleich festhält, obwohl das Bundesinnenministerium einen Finanzausgleich als klaren Verfassungsverstoß wertet.
Das Gesundheitsministerium versucht offensichtlich weiterhin, über die Reform der Pflegeversicherung das zu erreichen, was die Union mit guten Gründen bei der Gesundheitsreform verhindern konnte: eine leistungsfeindliche, die nachwachsenden Generationen belastende Bürgerzwangsversicherung.”