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Gesundheitsministerium rät von Selbsttests ab

PRESSEMITTEILUNG

Hannover – Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit weist auf den Rückruf eines über das Internet erhältlichen, aber nicht zulässigen HIV-Schnelltests hin. Die Gesundheitsbehörden in Malta haben europaweit darüber informiert, dass die dort ansässige Firma AF Medical Health Services & Supplies Ltd. als europäische Bevollmächtigte des indischen Herstellers Divine Medical Group alle Chargen des HIV-Schnelltests “ImmunoCheck HIV 1 & HIV 2 Rapid Test” zurückgerufen hat.

Hintergrund für den Rückruf ist die Nichteinhaltung der bestehenden Regelungen zum Nachweis der Verkehrsfähigkeit im Europäischen Wirtschaftsraum. Es ist nicht sichergestellt, ob der HIV-Bluttest zu einem korrekten Ergebnis führt. Der Test trägt nicht die für Medizinprodukte erforderliche CE-Kennzeichnung. Er darf deshalb in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftraumes nicht verkauft oder angewendet werden. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die betroffenen HIV-Schnelltests auch außerhalb der bekannten Vertriebswege in Deutschland in Umlauf gelangt sind. Die Zollbehörden sind deshalb ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

In diesem Zusammenhang empfiehlt das Gesundheitsministerium grundsätzlich, HIV-Tests immer nur von einem Arzt oder einer Ärztin oder in einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung wie einer Klinik oder einem Gesundheitsamt durchführen zu lassen. Im Gegensatz zu Selbsttests sei so sichergestellt, dass entsprechende Bestätigungstests Gewissheit über eine tatsächliche HIV-Infektion lieferten und auch eine geeignete medizinische Beratung erfolge. Rat und Informationen zu den Themen HIV und AIDS bieten vor allem auch die AIDS-Beratungsstellen und die AIDS-Hilfen in zahlreichen Städten und Gemeinden.

Unter http://www.ms.niedersachsen.de Themen > Gesundheit > Aidsprävention gibt es weiterführende Informationen zu den AIDS-Hilfen und dem Beratungsangebot in Niedersachsen.